Parkgebühren zu früh kassiert
13.01.2026 SissachGemeinde muss sich über Rückzahlung Gedanken machen
Muss die Gemeinde Sissach Parkgebühren und Bussengelder rückerstatten? Die Gemeinde hat ein neues Bussenregime eingeführt, bevor die Verkehrsanordnung offiziell in Kraft war. Der Gemeinderat prüft nun, wie ...
Gemeinde muss sich über Rückzahlung Gedanken machen
Muss die Gemeinde Sissach Parkgebühren und Bussengelder rückerstatten? Die Gemeinde hat ein neues Bussenregime eingeführt, bevor die Verkehrsanordnung offiziell in Kraft war. Der Gemeinderat prüft nun, wie mit der Panne umzugehen ist.
Christian Horisberger
Am 1. Oktober hat Sissach eine neue Parkierungsordnung eingeführt. Damit gilt auf allen Parkfeldern der Gemeinde entweder eine zeitliche Beschränkung (Blaue Zone) oder eine Zahlungspflicht. Bezahlt werden kann an der Parkuhr, per App oder via Website. Wer für seinen Parkplatz nicht ordnungsgemäss bezahlt, muss mit einer Busse rechnen.
Nun macht es den Anschein, dass zumindest für einige Wochen die rechtliche Grundlage für das Einziehen von Gebühren und Bussen auf der neuen Basis gefehlt hat. Denn die Gemeinde Sissach hat die «Verkehrsanordnung Parkuhren» erst zehn Wochen später, am 11. Dezember, im Kantonalen Amtsblatt publiziert. Die zehntägige Einsprachefrist ist ungenutzt verstrichen, womit die Verkehrsanordnung seit dem 21. Dezember definitiv gültig ist.
Die Verzögerung bei der amtlichen Bekanntmachung sei auf Ferienabwesenheiten der zuständigen Personen – zunächst beim Kanton, dann bei der Gemeinde – zurückzuführen, erklärt der fürs Parkieren zuständige Sissacher Gemeinderat Stephan Marti. Zuvor habe der Kanton die Verkehrsanordnung aber vorgeprüft und für gut befunden, betont er. Am Ende habe die amtliche Verfügung mit dem bereits festgelegten Einführungstermin des neuen Systems nicht Schritt halten können.
Das Büssen wurde eingestellt
Das bedeutet, dass die Gemeinde für einen gewissen Zeitraum ohne rechtliche Grundlage Parkierungsgebühren einkassiert und bei Parkvergehen Bussen ausgestellt hat. Dies bestätigen Stephan Marti und Gemeindepräsident Peter Buser auf Anfrage der «Volksstimme». Wobei Marti festhält, dass lediglich auf den Parkplätzen Tannenbrunn, Kunsteisbahn, Spielplatz Allmend sowie Schrebergärten Grienmatt ab dem 1. Oktober Parkgebühren neu eingeführt worden seien. Für die weiteren Parkplätze habe schon vorher eine Zahlungspflicht bestanden, womit dort eine rechtliche Grundlage für die Gebühren vorhanden gewesen sei. Parkbussen, so Marti weiter, seien nach der Einführung des neuen Parkierungsregimes in ganz Sissach erst ab dem 1. November ausgestellt worden, «und Ende November haben wir das Büssen vorerst eingestellt».
Angaben darüber, wie viele Parkgebühren aufgrund der neuen Sissacher Parkraumbewirtschaftung seit dem 1. Oktober ohne rechtliche Basis eingezogen und wie viele Bussen ausgestellt worden sind, können gemäss Marti noch keine gemacht werden. Diese Zahlen würden noch nicht vorliegen – und sie müssten im Detail analysiert werden, was einigen Verwaltungsaufwand verursachen werde. «Wer ungerechtfertigt gebüsst worden ist und eine Rückzahlung geltend macht, wird eine Rückerstattung erhalten», versichert der Gemeindepräsident und bittet um Verständnis: «Es ist unglücklich gelaufen.»
Bei Bussen ist also eine Rückerstattung vorgesehen. Wie aber geht die Gemeinde mit seit Oktober bezahlten, neuen Parkgebühren um? Der Gemeinderat werde sich gemeinsam mit der Firma, welche die Gebühren eintreibt, einen Überblick verschaffen und dann entscheiden, wie er die Situation handhaben will, erklärt Präsident Buser.
Erste Stunde gratis
vs. Zur Erinnerung: Mit Ausnahme der Blauen Zone, wo bis zu 4 Stunden kostenlos parkiert werden darf, ist das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren sowie auf Gemeindestrassen grundsätzlich kostenpflichtig. Auf den Parkplätzen mit zentraler Parkuhr ist die erste Stunde gratis, jede weitere Stunde kostet 1 Franken und pro Tag werden maximal 8 Franken fällig.
Auf Gemeindestrassen (auch auf weissen Parkfeldern) gilt von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr die Tageskostenpflicht. Währenddessen dürfen Autos mit der Parkkarte Blaue Zone bis zu 4 Stunden gratis parkiert werden. Dauert die Parkzeit länger, muss eine kostenpflichtige Parkkarte gelöst werden.
Es werden unterschiedliche Parkkartentypen ausgegeben: Tagesparkkarte (auf allen Parkplätzen mit Ausnahme Blaue Zone): 10 Franken pro Tag, 30 Franken pro Woche. Anwohner- sowie Angestelltenparkkarte (auf allen Gemeindestrassen und ausserhalb der kostenpflichtigen Zeiten auf den öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren): 50 Franken pro Monat und 500 pro Jahr. Nutzfahrzeugparkkarte (Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Anhänger auf dafür vorgesehenen Parkplätzen): 100 Franken monatlich und 1000 Franken pro Jahr.
Parkkarten werden nur digital ausgestellt und lauten auf das Nummernschild eines Fahrzeugs. Sie können über die Parkingpay-App oder über die Website www.parkingpay.chbezogenwerden.An den Parkuhren kann mit Bargeld, Twint, Kredit-/Debitkarte und den Apps EasyPark und Parkingpay bezahlt werden.

