Vermummungsverbot und dessen Auslegung
Nimmt Bezug auf die Krawalle an der unbewilligten Palästina-Kundgebung vom 12. Oktober in Bern
Nachdem die Berner Stadtbehörde verlauten liess, dass sie das Geschehene nun aufarbeiten will und sich Konsequenzen ...
Vermummungsverbot und dessen Auslegung
Nimmt Bezug auf die Krawalle an der unbewilligten Palästina-Kundgebung vom 12. Oktober in Bern
Nachdem die Berner Stadtbehörde verlauten liess, dass sie das Geschehene nun aufarbeiten will und sich Konsequenzen überlegt, ist es beklemmend, wie schonungsvoll mit den Chaoten umgegangen wurde respektive werden musste. Warum wohl?
Schon über längere Zeit beobachte ich die Nichtbeachtung des Vermummungsverbots und bin erstaunt, dass in einem Passus geschrieben steht, «zum Schutz der Gesundheit oder zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit» sind Ausnahmen möglich. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bei einer un- bewilligten Kundgebung dieser Schutz als verhältnismässig eingestuft werden sollte.
Was mich zudem beunruhigt, sind die Verletzungen bei den eingesetzten Polizeikräften, die nur mit grosser Mühe – unter Einsatz von Wasserwerfern und Gummischrot – dafür sorgen konnten, Schlimmeres zu verhüten.
«Ich gehe ja nicht zur Polizei, um mich verprügeln zu lassen», so lässt sich wohl die Situation beschreiben. Wir haben in der Schweiz – und es ist höchste Zeit – dafür zu sorgen, dass derartige Ereignisse ausbleiben und auch die Justiz ihren Teil mit der erforderlichen Konsequenz dazu leistet und diese Taten ahndet. Diese Chaoten am selben Tag wieder auf freien Fuss zu setzen, erachte ich als kontraproduktiv.
Rolf Senn, Liestal