Ortsplanung erleidet Schiffbruch
17.10.2024 BuusUnerwartet endete die Vorlage zur Revision des Zonenplans Siedlung für den Gemeinderat mit einem Fiasko. Die «Gmäini» erachtete die Änderungen teilweise als zu einschränkend und mit ungewissen Auswirkungen auf das Grundeigentum.
Otto Graf
...Unerwartet endete die Vorlage zur Revision des Zonenplans Siedlung für den Gemeinderat mit einem Fiasko. Die «Gmäini» erachtete die Änderungen teilweise als zu einschränkend und mit ungewissen Auswirkungen auf das Grundeigentum.
Otto Graf
Die Torpedos, die vorgestern an der Buusner Gemeindeversammlung zwei Stimmberechtigte gegen den Entwurf der revidierten Zonenvorschriften Siedlung abschossen, erwiesen sich als Volltreffer und versenkten die Vorlage mit einem an Deutlichkeit kaum zu überbietenden Ergebnis. Nur zwölf der 154 anwesenden Stimmberechtigten, darunter die Gemeinderatsmitglieder, votierten für ein Ja. Vier Personen enthielten sich der Stimme. Die grosse Mehrheit war dagegen und quittierte die Wortmeldungen von alt Gemeinderätin Doris Ruepp und von Ex-Verwalter Beat Sägesser gleich mehrmals mit Szenenapplaus. Auch alt Regierungsrat Thomas Weber sprach sich gegen das Geschäft aus.
Architektin Ruepp und Verwaltungsexperte Sägesser sind aus naheliegenden Gründen mit der Materie bestens vertraut. Bei der Analyse der Zonenvorschriften stellten sie fest, dass diese nicht nur Vorteile für die Grundeigentümer bringen würden, sondern auch Nachteile, die beim blossen Lesen des Reglements eher versteckt im «Kleingedruckten» zum Ausdruck kämen. Beide und mit ihnen praktisch alle Anwesenden wollen aber, dass die Gemeinde ein attraktives Wohndorf mit hoher Lebensqualität bleibt.
Ungewisse Auswirkungen
Der klare Entscheid der «Gmäini» verpflichtet nun den Gemeinderat, die Zonenplanung Siedlung neu zu überdenken. Das heisst aber nicht, dass der Prozess wieder auf Feld eins beginnt. Denn viele Komponenten von drei Jahren Planungsarbeit sind zeitgemäss und entsprechen den heutigen Anforderungen und Zielsetzungen. Der Gemeinderat, das Ingenieurbüro und die Planungskommission haben gute Arbeit geleistet, zumal der Kanton die Planungsunterlagen vorgeprüft und mit einigen Anpassungen zur Annahme in Aussicht gestellt hatte. Ausserdem ist das Geschäft vom Gemeinderat und den beiden Vertretern des Büros Jermann Ingenieur + Geometer AG seriös vorbereitet und den Anwesenden umfassend und gut verständlich vorgestellt worden.
Die Erläuterungen in der Einladung zur Gemeindeversammlung umfassten mehr als fünf A4-Seiten Text. Dass das Geschäft gescheitert ist, dürfte namentlich mit den geplanten Anpassungen in den Freihaltezonen und in den beiden Kernzonen sowie weiteren Veränderungen mit ungewissen Auswirkungen sowie möglichen Benachteiligungen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu tun haben.
Hingegen erwies sich das neue Reglement über die Beaufsichtigung einer Stiftung als gänzlich unbestritten und wurde ohne Gegenstimme verabschiedet. Konkret geht es um die Stiftung Ständerhaus, die sich für den Erhalt des an der Rickenbacherstrasse gelegenen denkmalgeschützten Objekts einsetzt und keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Da per 1. April 2022 die Rechtsgrundlage für das Beaufsichtigen von Stiftungen aufgehoben wurde, verpflichtete der Kanton die Gemeinden, entweder selbst ein diesbezügliches Reglement zu erlassen oder diese Aufsicht gegen Gebühr an die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel abzutreten. Das Stiftungskapital beläuft sich auf 40 000 Franken, was etwa dem Wert des zum Kulturgut von Buus gehörenden Gebäudes entspricht.