Nur ein Sturm im Wasserglas?
02.07.2026 BaselbietMusikinstrumentenhersteller Fender will seine «Stratocaster» als Kunstwerk schützen lassen
Der US-amerikanische Gitarrenhersteller Fender obsiegt in Düsseldorf gegen einen chinesischen Kopisten. Die Folgen dürften jedoch von beschränkter Tragweite sein ...
Musikinstrumentenhersteller Fender will seine «Stratocaster» als Kunstwerk schützen lassen
Der US-amerikanische Gitarrenhersteller Fender obsiegt in Düsseldorf gegen einen chinesischen Kopisten. Die Folgen dürften jedoch von beschränkter Tragweite sein – und die Schweiz möglicherweise gar nicht betreffen.
Thomas Gubler
Wer kennt sie nicht, die Fender-Gitarre mit dem eleganten Körper? Jimi Hendrix spielte eine weisse, Eric Clapton eine «Blackie» genannte schwarze, Rory Gallagher eine «Sunburst», die allerdings so abgeschabt war, dass sie kaum mehr als solche erkennbar war, und «Chicago Dave» spielt eine rotgelbe. Die Rede ist von einer der berühmtesten elektrischen Gitarren der Welt, der Fender «Stratocaster», kurz «Strat» genannt. Laut Wikipedia soll sie die beliebteste und meistverkaufte E-Gitarre überhaupt sein.
Diese «Strat» wurde, wenig verwunderlich, von verschiedenen Instrumentenherstellern auf der ganzen Welt x-fach kopiert. Genau das aber geht offenbar Fender neuerdings total gegen den Strich. Jedenfalls hat die Gitarrenbauerfirma in Deutschland gegen den chinesischen Instrumentenhersteller «Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co.» geklagt, um diesem zu verbieten, weiterhin «Strat»-Kopien auf den Markt zu bringen.
Die Gitarre als Tänzerin
Und was verwundern mag: Fender hat im März dieses Jahres vor dem Landgericht Düsseldorf Recht bekommen und ein Urteil erwirkt, das am Schluss allerdings mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Das Gericht argumentiert dabei – auf Fenders Verlangen – nicht marken-, sondern urheberrechtlich und bezeichnet die «Stratocaster» als «urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst». 74 Jahre nachdem Leo Fender das Modell entwickelt hat, zweifellos eine etwas abenteuerliche Behauptung, die sich nicht zuletzt in der Urteilsbegründung niederschlägt. Das Gericht bezeichnet nämlich darin die «Strat» als Werk, das Assoziationen «an einen weiblichen Rumpf, bestehend aus Hüfte, Taille und Armen» wecke, und beschreibt die Gitarre als eine «zur Seite geneigte Tänzerin».
Allerdings kann man dem Gericht deswegen keinen Vorwurf machen. Im Prinzip konnte es gar nicht anders entscheiden; denn die beklagte chinesische Firma ist weder vor Gericht erschienen, noch hat sie auf die Klagepunkte reagiert oder sich gar verteidigt. Es handelt sich also um ein sogenanntes Versäumnisurteil.
Vieles bleibt ungewiss
Darüber, welche Wirkungen der Richterspruch über den direkt betroffenen chinesischen Instrumentenhersteller hinaus entfacht, ist ziemlich ungewiss. Denn im Jahr 2009 ist Fender noch mit dem Versuch gescheitert, die «Strat»-Form zu schützen. Gleichwohl möchte Fender offenbar nun das Urteil offensiv umsetzen und quasi auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) jede «Strat»-Kopie verbieten, ja sogar bisherige Kopien zurückrufen – was indessen allein schon wegen der schieren Menge ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte.
Ob Fenders Ansprüche allerdings von Erfolg gekrönt sein werden, ist mehr als fraglich – von der Opportunität und einem allfälligen Imageschaden ganz abgesehen. Denn in einem Prozess gegen eine Firma, die sich dann wirklich zur Wehr setzt, könnte schnell vieles ganz anders aussehen. Und ob beispielsweise auch die Schweiz vom Richterspruch aus Düsseldorf gegen einen chinesischen Instrumentenhersteller in irgendeiner Form betroffen ist, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Die hiesigen Musikfachgeschäfte und Instrumentenhändler reagieren jedenfalls äusserst gelassen. Edmund Schönenberger etwa, Inhaber und Leiter des Fachgeschäfts Musik Schönenberger AG in Liestal, mag über das Urteil, das ihm bis anhin nicht bekannt war, bloss schmunzeln. Abgesehen davon, dass er keine Kopien im Sortiment habe, könne er sich eine Umsetzung der Forderungen nicht vorstellen.
Gelassen bleiben
Noch dezidierter äussert sich Raphael René Favre von Musique Favre in Füllinsdorf. Zum Einen ist auch er der Meinung, dass das Urteil den Schweizer Markt nicht tangiert. Und davon abgesehen hält er dieses für eine Farce, «was nicht die Schuld der Richter ist; denn diese haben bloss ihren Job gemacht». Fender habe wohl aus diesem Prozess Nutzen schlagen wollen, doch das sei gründlich danebengegangen. «Der Aufschrei in der Branche war so gross, dass sich Fender hüten wird, aus dem Urteil wirkliche Konsequenzen ableiten zu wollen», vermutet Favre.
Mittlerweile, mit ein paar Monaten zeitlichem Abstand, lasse sich, so Raphael René Favre, zumindest für den Schweizer Markt folgendes Fazit ziehen: «Wer gelassen ist, lacht darüber. Wer nicht so gelassen ist, regt sich auf.» Und er lässt keine Zweifel darüber aufkommen, dass er sich zu den Gelassenen zählt. Auch das deutsche Musiker-Fachmagazin «Gitarre&Bass» empfiehlt im Übrigen seinem Publikum: «Pferde ruhig halten.» Der Verdacht, dass hier ein «Versäumnisurteil» vor allem einen Sturm im Wasserglas entfacht hat, ist jedenfalls nicht gänzlich von der Hand zu weisen.
Gegenangriff: Händler klagt gegen Fender
gub. Der deutsche Musikhändler Thomann, einer der grössten der Branche in Europa, geht im Fall der «Stratocaster»- Imitationen zum Gegenangriff über. Nach den offenbar im Nachgang des Düsseldorfer «Versäumnisurteils» bereits erfolgten Abmahnungen an die Musikhändler beschreitet Thomann nun seinerseits den Rechtsweg und will per Klage den Schutz der legendären «Stratocaster»-Form klären lassen. Das vermeldete vergangene Woche der Südwestrundfunk (SWR) unter Berufung auf den Geschäftsführer des Unternehmens, Hans Thomann.
Laut Thomann gehe es im «Stratocaster»- Fall «um die Zukunft von Vielfalt, Innovation und Wettbewerb in der Gitarrenbranche».

