Neuer Streit um das Kopftuch
04.06.2026 BaselbietLandrat Dario Rigo will religiöse Kleidung an Schulen verbieten
Mit einem Vorstoss zum Verbot auffällig religiös geprägter Kleidung an Schulen entfacht die «Mitte»-Fraktion die Kopftuchdebatte neu. Landrat Dario Rigo aus Ormalingen sieht darin eine Frage des ...
Landrat Dario Rigo will religiöse Kleidung an Schulen verbieten
Mit einem Vorstoss zum Verbot auffällig religiös geprägter Kleidung an Schulen entfacht die «Mitte»-Fraktion die Kopftuchdebatte neu. Landrat Dario Rigo aus Ormalingen sieht darin eine Frage des Kinderschutzes und der Gleichstellung.
Pascal Kamber
Kaum ein Thema wird in der Schweiz so emotional diskutiert wie religiöse Symbole an Schulen. Nun bringt «Mitte»-Landrat Dario Rigo die Debatte auch im Baselbiet wieder auf das politische Parkett. Vergangene Woche hat der 56-jährige Ormalinger im Namen seiner Fraktion einen Vorstoss eingereicht, der fordert, dass «auffällig religiös geprägte Kleidung» an Schulen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr verboten werden soll. Unauffälliger Schmuck würde davon ausgenommen bleiben.
Rigo stützt sich auf den Entscheid des Bundesrats. Dieser sprach sich im vergangenen Oktober gegen ein solches Verbot aus und verwies auf die kantonale Zuständigkeit. «Die Verantwortung liegt jetzt bei uns. Mädchen dürfen unter dem Vorwand der Religionsfreiheit nicht in geschlechtsspezifische Rollenbilder gedrängt werden», sagt Rigo und warnt: «Der Kinderschutz ist in Gefahr. Betroffene Mädchen tragen den Konflikt meist im Stillen aus und können sich nicht frei entfalten.» Rigo zieht hier Parallelen zu anderen staatlichen Eingriffen: «Schon beim damals lang umstrittenen Kindergartenobligatorium wurden das Kindeswohl und die frühe Integration höher gewichtet als die Grundrechte der Eltern. Beim Schutz von Mädchen vor geschlechtsspezifischem Druck müssen wir genauso konsequent hinschauen.»
Mehrere Kantone prüfen Verbot
Aus diesem Grund soll nun die Baselbieter Regierung eine gesetzliche Grundlage für das Verbot erarbeiten. Sie steht im schweizweiten Vergleich nicht alleine da: Auch der Zürcher Regierungsrat befasst sich seit vergangenem November mit einer Motion, die ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten fordert. Der Aargauer Regierungsrat lehnt derweil ein pauschales Kopftuchverbot an Volksschulen ab, will aber Weisungen und Richtlinien prüfen. Zuletzt sprach sich auch der St. Galler Regierungsrat für ein Verbot von religiösen Symbolen und Kleidungsstücken für Lehrpersonen an der obligatorischen Schule aus. Rigo betont indes, dass man nichts übers Knie brechen wolle: «Als Landrat setzen wir die politische Leitplanke für den Kinderschutz. Der Regierungsrat soll eine verhältnismässige und grundrechtskonforme Vorlage ausarbeiten.» Nur weil Religion draufstehe, dürfe das kein Tabu sein.
Ihm ist bewusst, dass er mit seinem Vorstoss nicht überall offene Türen einrennt. So bezeichnen die Baselbieter Jungsozialisten das geforderte Kopftuchverbot in einer Medienmitteilung als «billigen Kulturkampf» auf den Schultern der Schülerinnen und Schüler. «Emanzipation bedeutet Selbstbestimmung und nicht, dass alte weisse Politiker im Landrat vorschreiben, welche Kleidung Mädchen und Frauen tragen dürfen», sagt Aylo Hangartner, Co-Vizepräsidentin der Juso. Anstatt reale Probleme an den Schulen zu lösen, schaffe der Vorstoss neue Barrieren.
«Es ist kein bequemes Thema, das ist uns bewusst», entgegnet Dario Rigo auf die Vorwürfe. Für ihn sei aber klar: «Echte Selbstbestimmung heisst, dass ich frei von Druck entscheiden kann. Und bei Emanzipation sind auch die schwächsten Mitglieder gemeint. Deshalb müssen wir Mädchen vor patriarchalen Strukturen schützen – auch auf dem Pausenplatz.» Ausserdem übersehe die Juso mit ihrer Kritik die Realität, so Rigo: «Von wegen alte weisse Männer: Der Vorstoss wurde von ausnahmslos allen Frauen der ‹Mitte›-Fraktion mitunterzeichnet.»
Das Kopftuchverbot beschäftigt nicht nur die Politik. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht. Gemäss diesem unterscheidet der Verband zwischen Schülerinnen und Lehrerinnen: Erstere haben das Recht, ein Kopftuch zu tragen, während für Letztere die «konfessionelle» Neutralität gilt. Philipp Loretz, Präsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland, weist auf ein Bundesgerichtsurteil von 1997 hin: Damals erklärten die Richter ein ausgesprochenes Kopftuchverbot im Kanton Genf gegen eine Primarschullehrerin als rechtskräftig. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte das Urteil ein paar Jahre später. «Auf dieser Grundlage finde ich es legitim, dass man über das Thema debattieren will. Auch um Rechtssicherheit zu schaffen und zu verhindern, dass das jede Schule selber regeln muss», sagt Loretz, der sich eine sachliche Debatte wünscht: «Wichtig ist, dass nicht polemisiert wird und man den Vorstoss nicht als Misstrauensvotum versteht.»
Als Nächstes muss der Regierungsrat im Landrat eine Stellungnahme zum Vorstoss abgeben. Überweist der Landrat anschliessend die Motion an die Regierung, muss diese innert zwei Jahren eine gesetzliche Vorlage erarbeiten, über die das Parlament anschliessend nochmals berät. Am Ende dieses Prozesses dürfte höchstwahrscheinlich das Volk das letzte Wort dazu haben.
