Neuer Feiertag im Kanton?
24.09.2026 BaselbietSVP-Landrat bringt die Idee ins Spiel – Wirtschaftsverband und Historiker sind skeptisch
Im Jahr 2032 feiert der Kanton Baselland sein 200-jähriges Bestehen. Der Lausner SVP-Landrat Reto Tschudin reichte dazu einen Vorstoss ein: Gefordert wird ein jährlich wiederkehrender ...
SVP-Landrat bringt die Idee ins Spiel – Wirtschaftsverband und Historiker sind skeptisch
Im Jahr 2032 feiert der Kanton Baselland sein 200-jähriges Bestehen. Der Lausner SVP-Landrat Reto Tschudin reichte dazu einen Vorstoss ein: Gefordert wird ein jährlich wiederkehrender Feiertag zur Würdigung der Kantonsgründung.
Fiona Findlay
Im Jahr 1832 konstituierte sich das Baselbiet als eigenständiger Kanton und löste sich damit von der Stadt Basel. 200 Jahre später steht das nächste grosse Kantonsjubiläum an. Im Hinblick darauf hat der SVP-Landrat und ehemalige Landratspräsident Reto Tschudin vor wenigen Tagen eine Motion eingereicht: Der Lausner fordert die Einführung eines kantonalen Feiertags, um die Gründung des Kantons zu ehren. Die Trennung verlief bekanntlich alles andere als friedlich; sie führte zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Land.
«Mir ist es wichtig, dass die Errungenschaften unseres Kantons nach dem Jubiläum nicht wieder 200 Jahre vergessen gehen», erklärt der Landrat. Das Andenken an die erlangte Selbstständigkeit des Baselbiets will Tschudin an die nächsten Generationen weitergeben. Er fügt hinzu: «Wir dürfen stolz auf das Baselbiet sein und diesen Stolz auch mindestens einmal im Jahr würdig feiern.»
An welchem Datum?
Ab dem Jubiläumsjahr 2032 soll nach Tschudins Vorstellung ein Feiertag eingeführt werden. Auf welches Datum dieser fallen soll, steht noch nicht fest. Laut Tschudin hat die Regierung dazu bereits eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten gebildet. Sie soll unter Berücksichtigung historischer Fakten das offizielle Gründungsdatum und damit auch das Datum des kantonalen Feiertags festlegen. Ausserdem soll die Regierung die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für den Feiertag frühzeitig ausarbeiten.
Für den Historiker und ehemaligen Staatsarchivar Matthias Manz hat sich der 17. März 1832 seit Langem als offizielles Gründungsdatum etabliert: An diesem Tag beschlossen Vertreter von 46 Gemeinden, sich zu einem eigenen Kanton zusammenzuschliessen. In den darauffolgenden Wochen wurden die Institutionen des neuen Kantons aufgebaut. Zwar gebe es weitere mögliche Daten, etwa die Verabschiedung der ersten Baselbieter Verfassung am 27. April oder die erste Sitzung des Landrats am 28. Mai 1832.
Keines davon sei jedoch überzeugender als der 17. März, so Manz.
Die Kantonstrennung selbst sei ein längerer Prozess gewesen, der 1830 einsetzte und mit dem Bürgerkrieg 1833 seinen Abschluss fand. Dennoch findet Manz ein bestimmtes Gründungsdatum für die Erinnerungskultur wertvoll. Einen jährlich wiederkehrenden Feiertag hält der Historiker hingegen nicht für nötig. Für die öffentliche Erinnerung an die Kantonsgründung seien periodische Jubiläumsjahre ausreichend. Feiertage könnten zwar das Bewusstsein für historische Ereignisse wachhalten, betont Manz mit Verweis auf den 1. Mai und den 1. August. Gleichzeitig sieht er darin die Gefahr einer «wenig ergiebigen Ritualisierung».
So viel kostet ein freier Tag
Andere Kantone kennen bereits Feiertage, die an historische Ereignisse ihrer Kantonsgeschichte erinnern: Die Neuenburgerinnen und Neuenburger feiern seit dem Jahr 1864 am 1. März den Jahrestag der Ausrufung der Republik und damit das Ende der preussischen Herrschaft. Dieser Tag ist dem Sonntag gleichgestellt. Auch im Jura wird am 23. Juni jährlich die historische Abspaltung vom Kanton Bern mit einem arbeitsfreien Tag gewürdigt.
Die Wirtschaftskammer Baselland schätzt die Kosten eines zusätzlichen arbeitsfreien Feiertags für die Baselbieter Betriebe auf insgesamt 70 bis 90 Millionen Franken, wie der stellvertretende Direktor Michael Köhn auf Anfrage sagt. Zwar befürworte der Verband die Würdigung der Eigenständigkeit und der Geschichte des Kantons, doch einen neuen arbeitsfreien Tag beurteile er kritisch, so Köhn.
Tschudin widerspricht der Einschätzung, dass ein zusätzlicher Feiertag der Wirtschaft schaden würde. «Viele andere Kantone haben gegenüber dem Baselbiet ein Vielfaches an Feiertagen und die dortige Wirtschaft floriert trotzdem», betont er. Besonders katholisch geprägte Kantone haben deutlich mehr Feiertage als das Baselbiet, das momentan neun gesetzliche Feiertage im Kalender hat. So ist das Tessin Spitzenreiter mit ganzen 16 gesetzlich anerkannten Ruhetagen. Die Feier- und Ruhetage in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Luzern und Freiburg lassen sich zu jeweils zwei Wochen summieren.
Die Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag des Kantons Baselland werden von der Regierung organisiert. Wie der Feiertag in den Folgejahren begangen wird, soll man der Bevölkerung überlassen, erklärt Reto Tschudin. Mit einem Feiertag hofft er aber, dass sich die Bevölkerung «zunehmend der Gründungsgeschichte des Kantons bewusst wird».
Ob aus dem 200-jährigen Jubiläum des Baselbiets tatsächlich ein neuer Feiertag hervorgeht, ist offen. Zunächst wird sich der Landrat mit Tschudins Vorstoss befassen.


