Bei längerer Krankheit oder Mutterschaft sollen Landratsmitglieder künftig digital an Parlamentssitzungen teilnehmen und abstimmen können. Die Regierung legt einen neuen Vorschlag vor, nachdem eine Stellvertreter-Regelung vor einem Jahr gescheitert war. Laut der Vorlage wäre ...
Bei längerer Krankheit oder Mutterschaft sollen Landratsmitglieder künftig digital an Parlamentssitzungen teilnehmen und abstimmen können. Die Regierung legt einen neuen Vorschlag vor, nachdem eine Stellvertreter-Regelung vor einem Jahr gescheitert war. Laut der Vorlage wäre eine Abstimmung in Abwesenheit ab der 8. Woche vor der Geburt bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs möglich. Bei Krankheit oder Unfall soll die digitale Teilnahme ebenfalls ab acht Wochen erlaubt sein. Wer aus der Ferne abstimmt, soll allerdings keine Sitzungsgelder erhalten. vs.