Die Baselbieter Regierung will die Finanzierung der Sonderschulung künftig konsequent nach dem sogenannten Trägerschaftsprinzip ausrichten. Sie hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit der geplanten Reform sollen Wohngemeinden ab dem ...
Die Baselbieter Regierung will die Finanzierung der Sonderschulung künftig konsequent nach dem sogenannten Trägerschaftsprinzip ausrichten. Sie hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit der geplanten Reform sollen Wohngemeinden ab dem Schuljahr 2027/28 für Kinder der Primarstufe mit einer Sonderschulungsindikation eine Pauschale entrichten. Dies teilte die Regierung gestern mit. Die Höhe dieser Beiträge orientiert sich am Tarif des Regionalen Schulabkommens. Bei integrativer Beschulung wird die Pauschale als Schulgeld gemäss Mitteilung an die aufnehmende Gemeinde bezahlt, bei separativer Beschulung an den Kanton. Die deutlich höheren Zusatzkosten der Sonderschulung sollen weiterhin vom Kanton getragen werden. Nach Angaben des Regierungsrats übernimmt der Kanton auch künftig knapp 85 Prozent der durchschnittlichen Sonderschulungskosten auf Primarstufe sowie nahezu 90 Prozent im Kindergarten. sda.