Neue Regeln für Kutschen?
25.08.2026 Oberdorf, ReigoldswilGrosse Betroffenheit über den Unfall in Pontresina
Betroffen reagieren Kutschenhalter und Pferdekenner in der Region auf das schwere Kutschenunglück in Pontresina. Sie warten gespannt auf die Untersuchungsergebnisse – und rechnen mit möglichen neuen Vorschriften.
...Grosse Betroffenheit über den Unfall in Pontresina
Betroffen reagieren Kutschenhalter und Pferdekenner in der Region auf das schwere Kutschenunglück in Pontresina. Sie warten gespannt auf die Untersuchungsergebnisse – und rechnen mit möglichen neuen Vorschriften.
André Frauchiger
Willi Häner, der heute in Oberdorf wohnt, war vor zehn Jahren für ein halbes Jahr Kutscher beim vom schweren Unfall betroffenen Unternehmen in Pontresina. Er habe dort eine gute Zeit gehabt, erklärt er gegenüber der «Volksstimme». «Es gab nichts Negatives.» Er zeigt sich erschüttert über den Unfall mit einer Toten und zwölf Verletzten, zwei davon schwer. Dieser äusserst tragische Ausgang einer vergnüglichen Kutschenfahrt ins Val Roseg werfe leider ein schlechtes Licht auf die Anbieter von Kutschenfahrten. Das sei sehr zu bedauern.
Am vorletzten Samstag war eine rund 40-köpfige Reisegruppe nach einem Ausflug ins Val Roseg mit zwei Pferdekutschenkompositionen auf dem Rückweg zum Ausgangsort in Pontresina. Auf einem Streckenabschnitt mit Gefälle stellte einer der Kutscher fest, dass die Bremsen ungenügend funktionierten, die Bremsleistung also ungenügend war. Der Kutscher versuchte daraufhin, das Gefährt mit drei Zugpferden (Dreispänner) auf flacheres Gelände zu steuern und damit abzubremsen. Bei diesem Versuch stürzte ein Pferd, was zur Folge hatte, dass die Kutsche nicht mehr gesteuert werden konnte. Sie kollidierte heftig mit einem Baum am Strassenrand. Dabei wurden die Fahrgäste zum Teil aus der Kutsche geschleudert. Eine 73-jährige Frau erlitt derart schwere Verletzungen, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb. Drei Helikopter und vier Ambulanzen brachten die zwölf Verletzten in umliegende Spitäler in Graubünden.
Verschiedene Faktoren möglich
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei des Kantons Graubünden suchen seither nach den Ursachen dieses Unglücks. Die befragten Kutschenhalter in unserer Region wollen über die Unfallursache nicht spekulieren und zuerst die Untersuchungsergebnisse abwarten, bevor sie sich eine Meinung bilden. So auch Thomas Dettwiler, der in Reigoldswil einen Kutschenfahrbetrieb unterhält und Kutscherinnen und Kutscher fachmännisch in Kursen ausbildet.
Die Beurteilung, weshalb die Bremsen in Pontresina versagt haben, sei schwierig, meint Dettwiler. Er habe keine Kenntnis darüber, ob die Kutschen über mechanische oder hydraulische Bremsen verfügten. Neben mangelhaften Bremsen könnte seiner Meinung nach auch ein Überladen der Kutschen die Ursache für das Unglück sein. Denn immerhin setzte sich die verunfallte Komposition aus einer Kutsche, zwei Personenanhängern und einem Gepäckanhänger zusammen. Dettwiler betont aber grundsätzlich: «Ein gewisses Risiko ist beim Kutschenfahren immer vorhanden, dessen muss man sich bewusst sein.» Dabei seien praktisch nie die Pferde an einer Situation schuld, sondern die Kutscherinnen und Kutscher. «Menschliches Versagen eben.»
Der «Stall Dettwiler» in Reigoldswil bietet Kurse für die Grundausbildung Pferd Fahren an. Es sind dies Attest Fahren und Reiten, Diplom Fahren und Brevet Fahren. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Diplom und Brevet keine Anfängerkurse seien. In beiden Fällen sind mindestens zehn Fahrstunden im Voraus erwünscht. Auf jeden Fall müssen Grundkenntnisse im Umgang mit dem Pferd vorhanden sein. Dachverband für die Ausbildung ist laut Dettwiler letztlich der Schweizerische Pferdesportverband «Swiss Equestrian». Dieser verlange für seine eigenen pferdesportlichen Aktivitäten für Kutscherinnen und Kutscher das Brevet. Die Kutscherausbildung kann frühestens im Alter von 14 Jahren gemacht werden.
Im schweizerischen Strassenverkehrsgesetz sind laut Dettwiler Kutschen, Kutscherinnen und Kutscher bisher praktisch unberücksichtigt. Die «Tierfuhrwerke», wie die Kutschen und weitere Transportfahrzeuge mit Pferden in den Gesetzestexten genannt werden, unterliegen bisher keinen gesetzlichen Bestimmungen zur Anzahl der Anhänger und zu den Bremsen. Es wird lediglich verlangt, dass die «Fuhrwerke» über eine wirksame, abstufbare Feststellbremse verfügen, die an einer 12- prozentigen Steigung das Wegrollen verhindern kann. Bestimmungen über Bremsen bei fahrenden Kutschen fehlen hingegen im schweizerischen Strassenverkehrsgesetz. Dies könnte sich nach Einschätzung Dettwilers – als Folge des Unfalls – nun ändern.
