Nachzahlungen in die Säule 3a: Was ändert sich ab 2026?
20.11.2025Viele Erwerbstätige nutzen die Säule 3a, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch nicht immer gelingt es, den Maximalbetrag einzuzahlen. Ab 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Zum ersten Mal können Beitragslücken ...
Viele Erwerbstätige nutzen die Säule 3a, um für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Doch nicht immer gelingt es, den Maximalbetrag einzuzahlen. Ab 2026 tritt eine bedeutende Neuerung in Kraft: Zum ersten Mal können Beitragslücken rückwirkend geschlossen werden. Das schafft mehr Flexibilität in der Vorsorge und eröffnet attraktive Steuervorteile.
Was ist neu?
Ab 2026 dürfen Sie erstmals für vergangene Jahre in die Säule 3a einzahlen. Nachzahlungen sind bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, beginnend mit Lücken aus dem Steuerjahr 2025. Damit lassen sich Vorsorgelücken gezielt auffüllen. Ein Plus für die Altersvorsorge und die Steuerplanung.
Welche Bedingungen gelten?
Voraussetzung ist, dass Sie sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Zudem müssen Sie zuerst den Maximalbetrag des laufenden Jahres einzahlen. Wichtig: Jede Lücke kann nur mit einer einzigen Einzahlung geschlossen werden. In einem Steuerjahr können auch Lücken mehrerer Jahre gleichzeitig geschlossen werden. Wer bereits Kapital aus Altersgründen bezogen hat, kann keine Nachzahlungen mehr leisten.
Wie hoch darf eine Nachzahlung sein?
Der Nachzahlungsbetrag ist auf den sogenannten «kleinen Maximalbetrag» limitiert. Dieser liegt aktuell bei 7258 CHF und gilt auch für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.
Welche steuerlichen Vorteile bringt das?
Jeder Nachzahlungsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch sinkt die Steuerbelastung deutlich. Je nach Einkommen und Wohnsitzgemeinde können mehrere Tausend Franken Steuern gespart werden, zusätzlich zu den Vorteilen der regulären jährlichen Einzahlung.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Im Jahr 2025 zahlen Sie nur 5000 CHF in die Säule 3a ein. Es entsteht eine Lücke von 2258 CHF. Im Jahr 2026 leisten Sie den vollen Maximalbetrag für 2026 (7258 CHF) sowie zusätzlich 2258 CHF für das Jahr 2025. Damit fliessen total 9516 CHF in die Säule 3a. Der gesamte Betrag ist steuerlich abzugsfähig.
Können auch Beitragslücken wegen Mutterschaft nachbezahlt werden?
Nicht automatisch. Nachzahlungen sind nur für Jahre möglich, in denen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde. Wer während der Mutterschaft vollständig ohne Erwerbseinkommen war, kann für diese Zeit keine Nachzahlungen leisten. Damit bleiben Lücken aus reinen Familienpausen bestehen, auch mit der neuen Regelung.
Welche Stolperfallen gibt es?
Nachzahlungen lohnen sich nicht in jedem Fall gleichermassen. Wer kurz vor der Pensionierung steht oder seine Einkommensentwicklung nicht berücksichtigt, riskiert ungenutzte Abzüge. Auch die Steuerprogression kann eine Rolle spielen. Deshalb lohnt es sich, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen und die Nachzahlungen optimal zu planen.
Wie kann die BLKB helfen?
Unsere Vorsorgespezialistinnen und -spezialisten analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Ausgangslage: Bestehen Beitragslücken? Welche Nachzahlungen sind steuerlich sinnvoll? Und wie fügt sich das Ganze in Ihre langfristige Vorsorgeund Steuerplanung ein?
Alle Angaben eignen sich zu Informationszwecken und ersetzen nicht die Beratung, einen Anlagevorschlag oder eine Empfehlung der BLKB.



