Nachtruhe vs. Nachtunruhe
21.07.2026 Persönlich«Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.» So weit, so humorlos und klar äussert sich das Polizeireglement der Gemeinde Arboldswil in seinem § 4 zum Thema der Nachtruhe. Damit ist es aber nicht getan, der Paragraf hat eine Fortsetzung: «Während ...
«Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.» So weit, so humorlos und klar äussert sich das Polizeireglement der Gemeinde Arboldswil in seinem § 4 zum Thema der Nachtruhe. Damit ist es aber nicht getan, der Paragraf hat eine Fortsetzung: «Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen, welche Drittpersonen in der Ruhe stören, untersagt.» Auch dies sieht auf den ersten Blick klar aus. Doch nicht alles, was klar aussieht, ist juristisch auch klar. Denn was unter «in der Ruhe stören» zu verstehen ist, versteht eben nicht jede und jeder gleich; der Begriff ist unbestimmt und hängt vom subjektiven Empfinden ab. So weit, so theoretisch.
Worum es eigentlich geht, ist das Folgende: Wir haben Sommer. Und da sitzt man bevorzugt draussen, auch mal in grösserer Gesellschaft. Jugendliche feiern gerne Partys in dieser Jahreszeit, so auch unsere «Dorfjugend». Dabei haben sie das Problem, kaum Orte oder Lokale zu finden, an denen sie dies tun können. Feiert man daheim ausgelassen einen Geburtstag, mietet für ein Fest die Hofmet-Schüüre oder das Schützenhaus und feiert dort, steigen Stimmung und Geräuschpegel immer mehr an. Die Jugendlichen vergessen sich bisweilen bei solchen Gelegenheiten selber – und übrigens manchmal auch wir Erwachsenen, wenn wir draussen sitzen, etwas «aperölen» und dabei immer lustiger und lauter werden.
Auf der anderen Seite gibt es Nachbarn, die gerne schlafen möchten – oder gar müssen, weil sie am Folgetag früh aufzustehen haben. Sehr nervig ist es, wenn einem «der Schlaf geraubt wird». Man wälzt sich hin und her, man ärgert sich immer mehr, weil ja auch der Lärm tendenziell lauter wird (siehe oben). Da haben wir den Interessenkonflikt schon beisammen. Für beide Seiten kann man Verständnis aufbringen, und doch verträgt es sich nicht, wenn hier die Lust zum Feiern überbordet und dort der Schlaf sich besonders hartnäckig verweigert.
Ich nehme einmal die Sicht der lärmgeplagten Nachbarn ein. Was soll man tun? Nichts, und sich aufregen? Die Polizei anrufen? Die ist in Arboldswil für solches nicht zuständig und verweist einen an die Gemeinde. Sich daran erinnern, dass es eine Ruhe-und-Ordnung-Hotline gibt in der Gemeinde? Das ist die Lösung. Mit einem Anruf auf diese Nummer erreicht man mich zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ich gehe in solchen Fällen an den Ort des lärmigen Geschehens und sorge für angemessene Ruhe. Dabei wäge ich zwischen den beiden Interessen, auch abhängig von der Tages- beziehungsweise Nachtzeit, sorgfältig ab. Feiern soll möglich sein, aber ab 22 Uhr deutlich dezenter – und je später, desto leiser. Diesen Sommer bin ich bislang einmal ausgerückt. Im Sommer 2025 achtmal. Lautere Partys besuche ich (uneingeladen notabene) aber auch, wenn ich es von mir aus wahrnehme, noch bevor jemand anruft. Im Gespräch mit den feiernden Veranstaltern ergibt sich dabei stets eine gute Lösung. Wenn ich indes in derselben Nacht ein zweites Mal komme, geschieht die Lösungssuche etwas resoluter. Nötig ist dies zum Glück höchst selten.
Dass man die Hotline anruft, soll so sein. Es gibt keinen Grund zu zögern: Nicht meine eigene Nachtruhe (denn für die Bevölkerung da zu sein, gehört zum Job des «Preesis», zu jeder Zeit). Auch nicht die Angst, dass man ja dann weiss, wer der «Partykiller» ist und angerufen hat. Denn ich gebe in solchen Fällen nie preis, wer angerufen hat. Und auch nicht die Befürchtung, dass es ja doch nichts bringt. Denn es bringt – so meine Erfahrung – immer etwas. Vielleicht nicht gänzliche oder sofortige Grabesruhe, denn was «ruhestörend» ist, bleibt, wie eingangs gesagt, subjektiv – und ich versuche stets, beide Interessen zu berücksichtigen. Aber es bringt doch spürbare Entlastung und fortan abnehmende Lärmbelästigung.
Wenn die Feiernden auch an die Nachbarn denken und die Ruhebedürftigen an ihre eigene Jugendzeit, und wenn bei Bedarf meine stets vermittelnde, nötigenfalls aber auch resolute Wenigkeit in Gange gesetzt wird, dann erleben wir in Arboldswil alle einen erträglichen Sommer. Wenn da bloss die Hitze nicht wäre …
Johannes Sutter, Gemeindepräsident Arboldswil

