Landrat folgt seiner Justizkommission
sda. Der Landrat hat gestern die Initiative «22 Franken Mindestlohn im Baselbiet» mit 80 zu 1 Stimme für rechtsgültig erklärt. Diese Frage war in sämtlichen Fraktionen unbestritten. Das Parlament folgte ...
Landrat folgt seiner Justizkommission
sda. Der Landrat hat gestern die Initiative «22 Franken Mindestlohn im Baselbiet» mit 80 zu 1 Stimme für rechtsgültig erklärt. Diese Frage war in sämtlichen Fraktionen unbestritten. Das Parlament folgte damit der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK), die dazu ein juristisches Gutachten eingeholt hatte. Die formulierte Gesetzesinitiative der Gewerkschaft Unia Nordwestschweiz wurde vergangenes Jahr eingereicht. Der Rechtsdienst des Regierungsrats kam zum Schluss, dass sie rechtsgültig sei. Im Landrat kamen jedoch Zweifel auf, ob die Initiative nicht doch rechtswidrige Elemente enthalten könne.
Zur Debatte stand etwa der Geltungsbereich der Initiative, also die Bestimmung, wonach der Mindestlohn auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die für Unternehmen aus anderen Kantonen im Baselbiet tätig sind. Die Mehrheit des Parlaments wollte daher eine Zweitmeinung einholen und unterbreitete sie zur Vorprüfung der JSK. Zur Klärung der Frage, ob die Initiative gegen das Binnenmarktgesetz verstossen könnte, erstellte der Jus-Professor Felix Uhlmann im Auftrag der Kommission ein Gutachten. Dieser wies darauf hin, dass die Initiative Ausnahmebestimmungen kenne, was entscheidend sei für die Gültigkeit.