Mit Beginn der Flugzeit des Japankäfers intensivieren die Kantone Baselland und Basel-Stadt ihre Bekämpfungsmassnahmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist gestern in Kraft getreten. Bis Ende September gilt im Befallsherd ein Transportverbot für Schnittgut, Kompost, ...
Mit Beginn der Flugzeit des Japankäfers intensivieren die Kantone Baselland und Basel-Stadt ihre Bekämpfungsmassnahmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist gestern in Kraft getreten. Bis Ende September gilt im Befallsherd ein Transportverbot für Schnittgut, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde sowie für die obersten 30 Zentimeter Boden. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Schädlings verhindert werden, heisst es im Schreiben. Die reguläre Grüngutabfuhr bleibt weiterhin erlaubt. Auf ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen verzichten die Kantone in diesem Jahr. Die Pflanzenschutzdienste empfehlen jedoch, die Bewässerung von Rasenflächen möglichst einzustellen oder stark zu reduzieren. Trockene Böden erschweren die Entwicklung der Larven des Japankäfers. Die möglichen Schäden in der Schweiz durch den Käfer werden auf mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. vs.