Seniorenheim mit ungeeigneten Produkten beliefert
kam.
Ein Geschäft mit Schutzmasken aus dem Sommer 2020 beschäftigt heute Freitag das Baselbieter Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, ein Alters- und Pflegeheim in Biel beim ...
Seniorenheim mit ungeeigneten Produkten beliefert
kam.
Ein Geschäft mit Schutzmasken aus dem Sommer 2020 beschäftigt heute Freitag das Baselbieter Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern vor, ein Alters- und Pflegeheim in Biel beim Kauf von Mundschutzmasken betrogen zu haben. Es geht um einen Schaden von 12 720 Franken.
Vor dem Strafgericht in Muttenz stehen zwei Männer im Alter von 30 und 40 Jahren. Beide müssen sich wegen Betrugs verantworten. Der ältere Beschuldigte war zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat Gesellschafter und Geschäftsführer einer Firma mit Sitz im Oberbaselbiet. Der jüngere Beschuldigte war dort als Leiter Hygiene tätig. Gemäss Anklageschrift nahm der jüngere Mann unter einem anderen Namen Kontakt mit dem Leiter Betriebsunterhalt der Residenz «au Lac» in Biel auf. Das Alters- und Pflegeheim benötigte während der Corona-Pandemie Hygieneprodukte. Zwischen dem Verkäufer und dem Heim kam es Anfang Juli 2020 zu mehreren Kontakten per Telefon und E-Mail.
«Stornierte Ware aus Spital»
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten vor, dem Heim bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Sie hätten zertifizierte Mundschutzmasken angeboten, obwohl sie gewusst hätten, dass die Ware nicht über die verlangte Zertifizierung verfügte. Dabei hätten sie unter anderem Vertrauen schaffen wollen, indem sie von «stornierter Ware vom Spital» sprachen.
Am 9. Juli 2020 bestellte das Heim die Masken, welche prompt am folgenden Tag geliefert wurden. Dafür bezahlte die Einrichtung 12 720 Franken. Laut Anklage waren die gelieferten Masken jedoch nicht für die medizinische Verwendung zugelassen. Als Privatklägerin fordert die Residenz «au Lac» nun den bezahlten Betrag zuzüglich Zinsen zurück.