Marschhalt beruhigte die Gemüter
15.10.2024 NusshofNach längerem Stillstand kommt in Nusshof nun wieder Bewegung ins Verfahren der Gesamtmelioration, die als Gemeindewerk abgewickelt wird. Von den Gesamtkosten von 3,1 Millionen Franken tragen Bund und Kanton je 37 Prozent. Den Rest übernimmt die Gemeinde.
Otto ...
Nach längerem Stillstand kommt in Nusshof nun wieder Bewegung ins Verfahren der Gesamtmelioration, die als Gemeindewerk abgewickelt wird. Von den Gesamtkosten von 3,1 Millionen Franken tragen Bund und Kanton je 37 Prozent. Den Rest übernimmt die Gemeinde.
Otto Graf
Während Jahren kam die geplante Gesamtmelioration (GM) Nusshof nicht vom Fleck. Gegensätzliche Auffassungen und Beschwerden, aber auch persönliche Animositäten blockierten das Verfahren lange Zeit. So deponierte die «Aktion Stopp der Gesamtmelioration Nusshof» 2018 bei der Regierung eine von 81 Personen unterzeichnete Sammelbeschwerde, wonach 93 Hektaren aus dem Entwurf des 127 Hektaren haltenden Beizugsperimeters herauszustreichen und die Melioration zu stoppen sei. Und im Frühjahr 2019 musste der Gemeinderat die Einladung zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung auf Geheiss der Stabsstelle Gemeinden gar widerrufen, da das traktandierte Geschäft, das Festlegen des Beizugsperimeters, nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung, sondern in diejenige des Gemeinderats fällt.
Das Meliorationsverfahren wird als Gemeindewerk durchgeführt. Das heisst, dass die Gemeindeversammlung das Sagen hat. Das Mitspracherecht der auswärtigen Grundbesitzenden ist deshalb eingeschränkt. Alternativ wäre das Abwickeln des Verfahrens auf Genossenschaftsbasis gewesen, was aber einen höheren administrativen Aufwand verursachen würde.
Nachdem sich die Gemüter nach der hektischen Phase beruhigt hatten, kam im vergangenen Jahr wieder Bewegung in die Geschichte. Die Gemeinde lud die Bevölkerung im September zu einem Infoanlass ein, an dem Andreas Bubendorf, Leiter der Abteilung für Ländliche Entwicklung und Ressourcen beim Ebenrain, sowie Barbara Kaiser, verantwortlich für das Ressort Melioration, über die Vorstudie des Projekts orientierten. Dabei nahmen auch die Kostenfrage und die Finanzierung des Grossprojekts breiten Raum ein.
Für alle Betroffenen, namentlich die Bewirtschafter, die Pächter und die Gemeinde als Eigentümerin der Wege und des Drainagenetzes, ist es klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den unbefriedigenden Zustand zu verbessern. Ein weiteres Zuwarten würde den Sanierungsaufwand der maroden Infrastruktur lediglich unnötigerweise verteuern.
Zerstückelung ist nicht effizient
Am 5. Dezember vergangenen Jahres stellte schliesslich die Gemeindeversammlung die Weichen zum weiteren Verfahren. An der Ausgangslage hat sich nichts geändert. Das Landwirtschaftsgebiet besteht aus einer grossen Zahl mehrheitlich kleiner und kleinster Parzellen. Das Eigentum ist stark zerstückelt, ein effizientes Bewirtschaften daher kaum möglich. Das Beizugsgebiet umfasst nicht weniger als 485 Parzellen mit einer durchschnittlichen Fläche von nur 26 Aren. Die 92 Hektaren der Landwirtschaftszone verteilen sich auf 72 Eigentümer. Die 35 Hektaren grosse Waldfläche teilen sich 48 Eigentümer.
Zudem sind viele Flurwege zu schmal und in einem schlechten Zustand. Sie genügen den heutigen Anforderungen der Landwirtschaft bezüglich Breite und Achslast der Fahrzeuge nicht mehr. Auch das in die Jahre gekommene Drainagenetz muss saniert werden. Ziel ist es, für die Landwirtschaftsbetriebe die Rahmenbedingungen für eine Produktivitätssteigerung und somit für eine kostendeckende Bewirtschaftung zu schaffen. Zudem muss die Güterregulierung auch den ökologischen Aspekten Rechnung tragen. Die Kosten der Gesamtmelioration Nusshof sind gemäss Schätzung der Vorstudie teuerungsbereinigt mit rund 3,1 Millionen Franken veranschlagt. Sie umfassen neben den technischen Massnahmen auch die Neuvermessung und das Bereinigen des Grundbuchs. Der Löwenanteil der Kosten entfällt auf den Erneuerungsaufwand der Infrastruktur und würde auch ohne GM fällig.
Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen übernehmen Bund und Kanton je 37 Prozent der Kosten. Den Rest sowie die nicht subventionierten Verwaltungs- und Zonenplankosten, knapp 900 000 Franken, übernimmt vollumfänglich die Gemeinde. Der Gemeindebeitrag entspricht etwa der Summe der Kosten, die in den nächsten 20 Jahren ohnehin anfallen würden. Als nächste Schritte hat die Gemeindeversammlung über ein Meliorationsreglement zu befinden. Zudem ist eine entsprechende Kommission zu wählen. Fazit: Mit einer Gesamtmelioration erhalten Gemeinde und Grundeigentümer für das gleiche Geld eindeutig mehr.