Wahlrechtsreform
Alle vier Jahre wählt die stimmberechtigte Bevölkerung unseres Kantons die Mitglieder des Landrats. Alle vier Jahre gehen aber auch nach dem Feststehen der Wahlergebnisse die Diskussionen über das seit 1984 geltende Wahlgesetz los. Unverständlich ...
Wahlrechtsreform
Alle vier Jahre wählt die stimmberechtigte Bevölkerung unseres Kantons die Mitglieder des Landrats. Alle vier Jahre gehen aber auch nach dem Feststehen der Wahlergebnisse die Diskussionen über das seit 1984 geltende Wahlgesetz los. Unverständlich sind die akrobatisch anmutenden Sitzsprünge von einem Wahlkreis zum andern; störend die Sitzanteile einzelner Parteien im Landrat, die fast 20 Prozent höher oder tiefer sind als der von diesen erzielte Stimmenanteil.
Das alles passt nicht zu einem zeitgemässen und demokratischen Proporzwahlsystem. Um diese unbefriedigende Situation endlich zu verbessern, hat der Landrat 2019 mit 75 zu 2 Stimmen seine eigene Geschäftsleitung beauftragt, unter Beizug externer Fachleute eine Verbesserung des heutigen Wahlsystems anzugehen. Nun liegt ein guter und ausgewogener Vorschlag vor, der die störenden Mängel des alten Gesetzes beseitigt. Ein Wahlsystem zu verbessern, ohne dass sich etwas ändern darf, ist nicht möglich.
Mit dem Wegfall der Sechs-Sitze-Garantie für die drei Wahlkreise Waldenburg, Sissach und Gelterkinden kann es je nach Entwicklung der Bevölkerungszahlen dazu kommen, dass diese drei Wahlkreise nach 2027 wieder von 18 Landrätinnen und Landräten in Liestal vertreten werden wie der bis zum Jahr 2023 erfolgte Zuwachs um einen Sitz von 18 auf 19 über Jahre der Fall war. Für mich ist das kein Grund, am alten mangelhaften Wahlgesetz festzuhalten. Deshalb sage ich klar Ja zur Wahlrechtsreform – auch als Oberbaselbieter.
Peter Gröfl in, EVP und alt Gemeindepräsident, Gelterkinden