Luxuriöses Gnadenbrot auf dem Ponyhof zu Brüssel?
06.03.2025 BucktenMitte Februar hat die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats auf Antrag des SP-Nationalrats Eric Nussbaumer entschieden, dem Bundesrat mitzuteilen, dass die Mehrheit, nämlich 15 von 25 Mitgliedern, der APK der Meinung sei, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ...
Mitte Februar hat die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats auf Antrag des SP-Nationalrats Eric Nussbaumer entschieden, dem Bundesrat mitzuteilen, dass die Mehrheit, nämlich 15 von 25 Mitgliedern, der APK der Meinung sei, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum bei den EU-Verträgen nicht gegeben seien. Abgesehen davon, dass die Frage des Ständemehrs nicht in die Zuständigkeit der APK fällt, sondern in diejenige der Staatspolitischen Kommission, ist es spannend, dass die EU-Turbos Nussbaumer, Simon Michel (FDP), Elisabeth Schneider-Schneiter («Mitte») und Sibel Arslan (Grüne) anscheinend jetzt schon genau wissen, dass die EU-Verträge keinen Verfassungscharakter aufweisen, obwohl der Vertragstext im Detail noch gar nicht bekannt ist.
Was wir aber schon wissen, ist, dass die Verträge eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Übernahme von EU-Recht vorsehen. Die Streitschlichtung erfolgt durch ein Schiedsgericht unter Ausschaltung des Bundesgerichts, wobei der Euro- päische Gerichtshof (EuGH) abschliessend entscheidet. Die institutionellen Mechanismen der Verträge greifen direkt in die verfassungsmässige Ordnung und die politischen Prozesse der Schweiz ein.
Am Ende des Tages ist es aber eine politische und keine juristische Frage, ob die EU-Verträge dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstellt werden.
Selbst das Bundesamt für Justiz hält in seinem Gutachten fest, dass eine definitive Beurteilung erst möglich ist, wenn «ein paraphiertes Verhandlungsergebnis» vorliege. Natürlich verschwieg das die APK in ihrer offiziellen Kommunikation.
Der Bundesrat und das Parlament haben in der Vergangenheit bereits dreimal beschlossen, ein staatsvertragliches Abkommen – abgestützt auf ungeschriebenes Verfassungsrecht – dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Neben der Abstimmung über den Beitritt zum Völkerbund geschah dies auch beim Freihandelsabkommen mit der EU. Der Bundesrat begründete das damals damit, dass ein Staatsvertrag dem Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten sei, «wenn er tiefgreifende Änderungen der Staatsstruktur mit sich bringt oder einen grundsätzlichen Wandel in der schweizerischen Aussenpolitik zur Folge hat». Auch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde dem obligatorischen Referendum unterstellt. Begründet wurde dies mit dem umfassenden Anwendungsbereich des Abkommens und der Unterstellung der Schweiz unter die Überwachung durch das EFTA-Gericht, bei dem die Schweiz – im Unterschied zum EuGH – zumindest mitbeteiligt gewesen wäre.
Die damaligen Begründungen des Bundesrats treffen vollumfänglich auch auf die neuen EU-Verträge zu, weshalb ein obligatorisches Referendum mit einem Volks- und Ständemehr unabdingbar ist.
So langsam beschleicht mich der Verdacht, dass bei einigen EU-Turbo-Politikern weniger das Wohl der Schweiz und ihrer Bevölkerung im Vordergrund steht, sondern eher die Aussicht auf ein komfortables Gnadenbrot für alternde Politiker im luxuriösen Ponyhof Brüssel.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.