Landrat will Gemeinderäte nicht ausschliessen
06.11.2026 BaselbietKantonsparlament stellt sich klar hinter politisches Doppelmandat
Der Landrat lehnt die Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat» deutlich ab. Mit 64 zu 17 Stimmen empfiehlt er dem Stimmvolk, das Anliegen des Hauseigentümerverbands abzulehnen. Die Mehrheit sieht in ...
Kantonsparlament stellt sich klar hinter politisches Doppelmandat
Der Landrat lehnt die Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat» deutlich ab. Mit 64 zu 17 Stimmen empfiehlt er dem Stimmvolk, das Anliegen des Hauseigentümerverbands abzulehnen. Die Mehrheit sieht in Gemeinderäten eine Bereicherung für das Kantonsparlament.
sda./kam. «Keine Gemeinderäte im Landrat»: So lautet die Initiative, die Gemeinderäte aus dem Baselbieter Landrat ausschliessen will (die «Volksstimme» berichtete). Im Parlament fand das Anliegen gestern kaum Unterstützung. Mit 64 zu 17 Stimmen sprach sich der Landrat gegen die vom Hauseigentümerverband Baselland (HEV) lancierte Initiative aus und empfahl sie somit zur Ablehnung. Als nächstes wird das Volk darüber befinden – einen Gegenvorschlag gibt es nicht.
Anita Biedert (SVP, Muttenz) sagte, ihre Fraktion sei gespalten: Eine Hälfte unterstütze die Initiative, die andere lehne sie ab. Aus ihrer persönlichen Sicht solle man Personen nicht an politischen Engagements hindern: «Das Milizsystem lebt davon, Anliegen aus der Bevölkerung einzubringen.»
«Praxisfern und realitätsfremd»
«Die SP ist nicht gespalten», sagte derweil Simone Abt (Binningen): Sie lehne die Initiative ab. Auch die FDP sprach sich laut ihrem Fraktionssprecher Marc Schinzel gegen das Anliegen aus: die Staatsebenen müssten zusammenarbeiten. «Jene Personen, die das Wissen aus dem Oberbaselbiet bis hin zur Landesgrenze einbringen, sollen aus dem Landrat verschwinden. Das ist praxisfern und realitätsfremd», sagte Schinzel, seines Zeichens Mitglied des Binninger Gemeinderats.
Für die Fraktion der Grünen-EVP sagte Stephan Ackermann (Pratteln), sie sei grossmehrheitlich gegen die Initiative. Man erachte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als Bereicherung. Die Stimmung bei der «Mitte»-Fraktion sei gleich, wie Béatrix von Sury (Reinach) sagte. Es sei wichtig, die Gemeinden einzubringen. «Geht es ihnen gut, geht es dem Kanton gut», so von Sury. GLP-Fraktionssprecherin Sabine Bucher (Sissach) schloss sich dem an.
Bei der gestrigen Landratssitzung äusserten sich jedoch auch kritische Stimmen. «Staatliche Rollen brauchen klare Zuständigkeiten. Die Gewaltenteilung sollte ein Kernanliegen sein», sagte Christine Frey (FDP, Münchenstein). Gemeinderäte seien dafür gewählt, um auf die eigene Gemeinde zu schauen, votierte Frey. Im Landrat müsse man aber für den ganzen Kanton entscheiden. Sie sprach sich für eine Annahme der Initiative aus.
Marco Agostini (Grüne, Pfeffingen) hielt fest, dass er gewisse Sympathien für die Initiative habe, weil sie das Thema ins Gespräch bringe. Am Ende seien Landrätinnen und Landräte den Menschen verpflichtet, von denen sie gewählt würden und nicht irgendwelchen Institutionen. Agostini merkte dazu auch an, dass zahlreiche andere Menschen ebenfalls nicht im Landrat einsitzen könnten, so etwa Minderjährige oder Ausländerinnen oder Ausländer.
Gefahr eines Interessenkonflikts
Die vom HEV lancierte Verfassungsinitiative ist im Dezember 2025 mit 1660 Unterschriften zustande gekommen. Die Initianten argumentieren damit, dass es zu Interessenkonflikten komme, wenn eine Person als Landrat über ein Gesetz befindet und dieses dann als Mitglied einer kommunalen Exekutive zu vollziehen hat, wie es in der Vorlage der Regierung steht.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus seiner Perspektive sind solche Interessenkonflikte nicht auf Gemeinderatsmitglieder beschränkt – viele Landrätinnen und Landräte gehörten privaten Interessengruppen an. Die Initiative würde die kommunale Exekutivpolitik gegenüber anderen Interessengruppen benachteiligen.
Hinzu kommt: Mitglieder von Bürgerräten könnten gemäss Regierungsrat weiterhin im Landrat Einsitz nehmen. Da die Initiative weder ein Eintrittsdatum noch eine Befugnis zur Inkraftsetzung enthält, würde das Gesetz am Tag nach der Abstimmung wirksam – sofern das Stimmvolk das Begehren im kommenden Jahr auch annimmt. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage hätte dies 16 Landratsmitglieder betroffen – darunter mehrere aus dem Oberbaselbiet.
