Von den neuen Einnahmen sollen nur die Standortgemeinden profitieren
Nicht alle 86 Baselbieter Gemeinden, sondern nur jene mit grossen Unternehmen sollen an den Einnahmen der OECD-Steuer beteiligt werden. So entschied gestern der Landrat. Nur die SP opponierte.
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Von den neuen Einnahmen sollen nur die Standortgemeinden profitieren
Nicht alle 86 Baselbieter Gemeinden, sondern nur jene mit grossen Unternehmen sollen an den Einnahmen der OECD-Steuer beteiligt werden. So entschied gestern der Landrat. Nur die SP opponierte.
sda./je. Der Landrat hat gestern die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung grossmehrheitlich gutgeheissen. Ausser einem kleinen Protest der SP gab es in der zweiten Lesung keine Diskussionen. Die Gesetzesänderung wurde mit 71 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen und untersteht damit dem fakultativen Referendum. Die darauffolgende Schlussabstimmung erfolgte noch deutlicher.
Die SP ist nicht gegen die Mindestbesteuerung an sich, doch Teile der Fraktion lehnten die geplante Umsetzung ab: «Wir halten die alleinige Berücksichtigung der Standortgemeinden für einen sehr grossen Fehler», sagte Ronja Jansen (SP, Frenkendorf) gestern im Landrat.
An der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte der Landrat eine Änderung an der Vorlage vorgenommen. Statt die Mehreinnahmen auf alle 86 Baselbieter Gemeinden pro Einwohner zu verteilen, hatte eine Mitte-Rechts-Mehrheit auf Antrag der FDP votiert, die Gelder nur den wenigen Standortgemeinden der grossen Unternehmen zukommen zu lassen. Damit wurde eine Anpassung durch die vorberatende Finanzkommission an der Regierungsvorlage rückgängig gemacht.
Beträge sind überschaubar
Die Schweiz ist eines von 140 Ländern, welche die Gewinne international tätiger Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mit mindestens 15 Prozent besteuern wollen. Dies ist die OECD-Abmachung.
Wird der Gewinn eines betroffenen Unternehmens im Kanton mit weniger als 15 Prozent besteuert, will der Bund die Differenz als Steuer einziehen und drei Viertel davon an die Kantone auszahlen, wie es in der Vorlage der Regierung steht. Vom Kantonsanteil soll nun wiederum ein Drittel an die Gemeinden fliessen.
Gemäss einer Schätzung des Regierungsrats werden künftig jährlich rund 5 bis 20 Millionen Franken an den Kanton und rund 2,5 bis 10 Millionen Franken an die Gemeinden gehen.