Landrat regelt Prämienverbilligung neu
27.03.2026 BaselbietBürgerliche lehnen SP-Antrag zur Entlastung von Familien ab
Der Baselbieter Landrat hat die Reform der Prämienverbilligungen ohne Gegenstimme verabschiedet. Ein Antrag der SP zur Senkung des Mindestauszahlungsbetrags scheiterte jedoch klar. Für stundenlange Diskussionen ...
Bürgerliche lehnen SP-Antrag zur Entlastung von Familien ab
Der Baselbieter Landrat hat die Reform der Prämienverbilligungen ohne Gegenstimme verabschiedet. Ein Antrag der SP zur Senkung des Mindestauszahlungsbetrags scheiterte jedoch klar. Für stundenlange Diskussionen sorgte ausserdem die Debatte um die Mehrwertabgabe.
sda/kam. Der Baselbieter Landrat hat gestern Donnerstag das neue Prämienverbilligungssystem einstimmig verabschiedet. Einzig zum Mindestauszahlungsbetrag gab es einen Änderungsantrag. Die SP forderte, dass der Mindestauszahlungsbetrag auf 100 Franken gesenkt wird. Das Ziel war, dass einige Tausend Familien doch noch Prämienverbilligungen erhalten und im neuen System nicht schlechter gestellt sind, wie SP-Fraktionspräsident Adil Koller sagte. Dem entgegen mahnte Andreja Weber (FDP), dass bei einer Annahme jene mehr erhielten, die ohnehin am oberen Ende stünden – auf Kosten aller anderen Empfangsberechtigten. Die GLP unterstützte den Antrag. Ihr Sprecher Manuel Ballmer kritisierte die Gegner von SVP und FDP, dass diese einerseits den Mittelstand entlasten wollten, hier aber genau das nicht unterstützen wollten. Grüne und EVP sprachen sich derweil weitgehend gegen den Antrag aus. «Die Mitte» stimmte dagegen.
Die Abstimmung über den Antrag verlief mit 25 Ja- zu 57 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen. Ausser der SP und der GLP stimmten alle Parteien mehrheitlich dagegen. Hintergrund des SP-Antrags war, dass beim von der Regierung vorgeschlagenen Mindestauszahlungsbetrag von 240 Franken rund 3000 Haushalte, die mathematisch Anspruch hätten, keine Verbilligung erhalten würden. Der Betrag wurde vom Kanton Solothurn übernommen, sei aber politisch einzuordnen, hatte die Baselbieter Finanzdirektion gegenüber der Kommission erklärt.
Grundlegende Systemrevision
Die Revision des Systems sieht vor, dass grundsätzlich alle Anrecht auf Prämienverbilligungen haben. Ausgezahlt wird aber nur die Differenz zwischen der Referenzprämie und dem Eigenanteil, wie der Regierungsvorlage zu entnehmen ist. Dadurch gibt es keine fixen Anspruchsgrenzen mehr – sie ergeben sich aus der Berechnung. Die Kantone müssen dieses System im Zuge des bundesrechtlichen Gegenvorschlags zur SP-Prämienentlastungsinitiative umsetzen.
Die Regierung geht davon aus, dass ab dem Jahr 2028 jährliche Kosten von mindestens 260 Millionen Franken auf den Kanton zukommen. Etwa die Hälfte davon würde der Bund tragen. Laut Vorlage würden die Kosten für den Kanton von rund 70 Millionen Franken im Jahr 2027 auf 126,3 Millionen Franken im Jahr 2028 steigen. Bei den Gemeinden soll es zu einer Entlastung im Bereich der Sozialhilfe kommen. Die Bezugsquote wird sich von 19 Prozent auf etwa 38 Prozent verdoppeln, wie Florian Spiegel (SVP), Präsident der vorberatenden Finanzkommission, in der ersten Lesung gesagt hatte.
Landrat kommt entgegen
Im Anschluss an die Debatte über das neue Prämienverbilligungssystem kam der Landrat dem Hauseigentümerverband teilweise entgegen. Er hat die maximale Planmehrwertabgabe im Gegenvorschlag an die Initiative des Verbands angeglichen – zur Freude des bürgerlichen Lagers. Mitinitiant Rolf Blatter (FDP) argumentierte, die Initiative wolle einfach das Minimum gemäss Bundesgesetz. Er kritisierte, dass der Gegenvorschlag keine Abschwächung der Initiative sei, sondern über sie hinausgehe. Die Ratsrechte warnte wiederholt davor, dass höhere Abgaben zu höheren Wohnkosten führen würden.
«Die Mitte» sah es als problematisch an, dass die Initiative vorschreibt, dass ein Ertrag im Zusammenhang mit dem gleichen Bauvorhaben eingesetzt werden muss, wo er aufgrund der Mehrwertabgabe entsteht. Wenn aber wegen mehr Wohnraum ein neuer Kindergarten gebaut werden müsse, solle man das Geld dort einsetzen können, sagte Pascal Ryf für die «Mitte»-Fraktion. «Es wäre schön, wenn wir uns hier drinnen zusammenraufen könnten», sprach sich der ehemalige Landratspräsident für einen Kompromiss aus. Einzelsprecher Jan Kirchmayr (SP) führte aus, dass seine Partei bereits weit gegangen sei, um beim Gegenvorschlag zu einem Kompromiss zu gelangen. Sollte dieser aus Sicht der Partei im Landrat verschlechtert werden, könne er nicht garantieren, dass die SP ihn weiter unterstützen werde. Die Ratslinke beharrte zudem darauf, den Gemeinden möglichst viel Spielraum zu geben und unterstrich deren Autonomie.
Auch die Fraktionen der GLP und der Grünen-EVP sprachen sich für den Gegenvorschlag aus. Die SVP zeigte sich gespannt, wie sich die angekündigten Anträge auf den Gegenvorschlag auswirken würden.
Viel Diskussion um Anträge
Bei der Initiative geht es grundsätzlich darum, auf welche Planungsmehrwerte Gemeinden wie hohe Abgaben erheben dürfen. Ein Planungsmehrwert entsteht zum Beispiel dann, wenn ein Grundstück zu Bauland wird und damit an Wert gewinnt. Die finanziellen Auswirkungen einer Gesetzesänderung lassen sich noch nicht abschätzen, da sie am Ende von der Umsetzung auf Gemeindeebene und den Zonenänderungen auf ihrem Gebiet abhängen.
FDP-Fraktionspräsident Alain Bai reichte einen Antrag ein, um den Gegenvorschlag in Richtung des Hauseigentümerverbands zu biegen. Darauf folgte eine lange und teils intensive Debatte. Es ging darum, ob Abgaben auf Aufzonungen gestrichen werden und ob die Abgaben auf andere Zonenänderungen maximal 30 statt 40 Prozent des Bodenmehrwerts betragen dürfen. Die Streichung der Aufzonungen scheiterte mit 40 Neinzu 36 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Die Absenkung der Abgabe von 40 Prozent auf 30 Prozent kam hingegen mit 40 zu 37 Stimmen durch. Der Landrat bevorzugte den FDP-Vorschlag von 30 Prozent gegenüber einem Antrag von Manuel Ballmer von 60 Prozent mit 41 zu 36 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Initiative des Hauseigentümerverbands kam im Juni 2025 mit 2945 Unterschriften zustande. Sie fordert Änderungen am Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten. Das Gesetz regelt Abgaben auf Vorteile, die sich aus Planungen ergeben. Neu sollen Gemeinden bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts und bei Umzonungen eine Abgabe von maximal 30 Prozent erheben können. Der Freibetrag soll 30 000 Franken betragen und Erbe sowie Schenkung sollen nicht mehr als Veräusserung gelten. Bei Umzonungen sollen zudem 75 Prozent des Ertrags den Gemeinden zukommen und 25 Prozent dem Kanton. Die Regierung lehnt die Initiative ab. Laut ihrer Vorlage regle diese die Mehrwertabgabe bei Aufzonungen nicht und enthalte Widersprüche zu Bundesrecht. Eine Annahme würde zu erheblichen Schwierigkeiten beim Vollzug führen. «Der Gegenvorschlag ist durchdacht und funktioniert, weil sich beide Seiten entgegengekommen sind», plädierte Baudirektor Isaac Reber für den Kompromiss. Er betonte zudem, dass es auch darum gehe, den Gemeinden den nötigen Spielraum einzuräumen – ganz im Sinne der Gemeindeautonomie. Auf die Kritik von Rolf Blatter, die Vorlage sei «Wischi-Waschi», antwortete Reber: «Pikanterweise entspricht die Vorlage der Kantonsverfassung.» Ausserdem, so Reber weiter, kenne der Kanton Basel-Stadt die Mehrwertabgabe seit 1977, und das habe seither für die Investoren zu keinen Problemen geführt.
Die vorberatende Bau- und Planungskommission lehnt die Initiative ebenfalls mit 9 zu 3 Stimmen ab. Sie will ihr den von ihr erarbeiteten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dieser sah ursprünglich vor, dass bei Einzonungen eine Abgabe von mindestens 20 Prozent erhoben werden muss. Bei Um- und Aufzonungen hätte es den Gemeinden weiter freigestanden, einen Satz von maximal 40 Prozent zu verlangen. Der Freibetrag sollte ebenfalls bei 30 000 Franken liegen. Auch sollen die Gemeinden grössere Anteile an den Einnahmen erhalten. Der Gegenvorschlag folgt der Initiative bezüglich Abgabebefreiung beim Erbe und fügt auch Stockwerkeigentum hinzu.Die Schlussabstimmung findet während der zweiten Lesung statt.
Initiative teilweise rechtsgültig
Deutlich schneller kam der Landrat am Nachmittag zum Entschluss, die Gemeindeinitiative zur Trägerschaft der Universität Basel für nur teilweise rechtsgültig zu erklären. Er folgte damit der Empfehlung des Regierungsrates. Die Kündigung des Univertrags zu fordern, sei mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzenordnung nicht vereinbar und liege in der Kompetenz der Regierung. Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission war einstimmig gleicher Ansicht. Mit 55 Ja- zu einer Nein-Stimme bei drei Enthaltungen fiel die Abstimmung im Landrat ebenso deutlich aus.
Elf Baselbieter Gemeinden verlangen mit ihrer Initiative, dass das Baselbiet den Vertrag zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel per Ende 2027 kündigt und ab 2030 nur dann einem neuen Vertrag beitritt, wenn alle Kantone mit Studierenden an der Uni neben den Vollkosten auch gerechte Anteile am Restdefizit mittragen. Gemäss Zahlen der Universitäten beteiligten sich die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Baselland mit jeweils rund 178 und 165 Millionen Franken an der Finanzierung. Die übrigen Kantone bezahlten rund 72 Millionen Franken. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf rund 773 Millionen Franken.
Bei den unterzeichnenden Gemeinden handelt es sich um Bennwil, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Hersberg, Lampenberg, Oltingen, Rümlingen, Rünenberg, Wenslingen und Zunzgen. Rünenbergs Gemeindepräsident Thomas Zumbrunn hatte im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Ungültigerklärung eine neue Initiative zu prüfen (die «Volksstimme» berichtete).

