Lachgas-Fahrer muss ins Gefängnis
08.04.2025 BaselbietVier Jahre und neun Monate – so lautet das Urteil des Strafgerichts
Das Urteil hätte härter ausfallen können. Das Strafgericht reduzierte das Strafmass gegen den inzwischen 21-jährigen Fahrer wegen seines damals jugendlichen Alters und wegen der langen ...
Vier Jahre und neun Monate – so lautet das Urteil des Strafgerichts
Das Urteil hätte härter ausfallen können. Das Strafgericht reduzierte das Strafmass gegen den inzwischen 21-jährigen Fahrer wegen seines damals jugendlichen Alters und wegen der langen Verfahrensdauer von dreieinhalb Jahren.
Thomas Immoos
Der Unfall vom 13. November 2021 vor dem Arisdorftunnel, kurz nach Mitternacht, sorgte schweizweit für Aufsehen. Denn der damals 18-jährige Fahrer eines geleasten Mercedes AMG hatte unter dem Einfluss von Lachgas einen schweren Unfall verursacht. Dabei kam ein 17-jähriger Mitfahrer ums Leben. Drei weitere Mitfahrer erlitten schwere Verletzungen, an denen sie zum Teil vermutlich ihr ganzes weiteres Leben leiden werden (die «Volksstimme» berichtete).
Gerichtspräsidentin Barbara Grange wies in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass der Sachverhalt durch Videoaufnahmen und Aussagen der Mitfahrer erwiesen sei. Drei Mitfahrer bemerkten die Lachgasflasche erst beim Einsteigen in das Auto. Zwei von ihnen äusserten Bedenken; das spätere Opfer beschwichtigte, indem es sagte, der Fahrer verfüge über Erfahrungen im Umgang mit Lachgas; es sei noch nie etwas passiert. Keiner der vier Mitfahrer verzichtete darauf einzusteigen. Auch konsumierten im Lauf der Fahrt, bei über 140 km/h, alle fünf Lachgas. «Einfach, um es lustig zu haben», wie Grange aus den Aussagen der Mitfahrer und des Fahrers zitierte. Jeder von ihnen habe vier bis fünf Ballone Lachgas konsumiert.
Der Fahrer habe nicht nur Ballone selber abgefüllt, sondern während der Fahrt auch Handyaufnahmen gemacht. «Der Konsum von Lachgas war hemmungslos und ist nicht nachvollziehbar», befand Grange und fragte rhetorisch: «Wie um Himmelswillen kann man so etwas Gefährliches machen?»
Sich und Fahrzeug überschätzt
Der Kontrollverlust, der zum Unfall führte, sei eindeutig auf den Einfluss von Lachgas zurückzuführen. Gesundheitliche Vorerkrankungen und Probleme des Fahrers seien nicht vorgelegen. Auf Handyaufnahmen sei zu sehen, wie der Fahrer die Hände nicht mehr am Steuerrad habe und der Kopf zur Seite geneigt sei. Dass er als Fahrer ebenfalls Lachgas konsumiert habe, sei «eine krasse Verletzung der Sorgfaltspflicht». Der Fahrer habe erst seit zwei Monaten den Fahrausweis besessen und sein fahrerisches Können klar überschätzt: «Sie glaubten, Sie seien unverletzlich und ein super Fahrer», hielt die Gerichtspräsidentin dem Fahrer vor. Auch habe er die Selbstkorrektur des Fahrzeugs überschätzt, indem er geglaubt habe, diese korrigiere automatisch Slalomfahrten und andere Fahrfehler. Wäre es jedoch ein weniger stabiles Fahrzeug gewesen, wären wohl alle Autoinsassen ums Leben gekommen, stellte die Gerichtspräsidentin fest.
Aufgrund all dieser Erwägungen müsste eigentlich eine Strafe von 63 Monaten verfügt werden. Der Fahrer sei aber damals noch sehr jung gewesen. In der Adoleszenz sei das Hirn noch nicht voll entwickelt; man sei risikobereit. «Man darf von einem hohen Risiko nicht auf Willen schliessen», stellte Grange weiter fest. Gefahren würden in jugendlichem Alter leicht unterschätzt. Deshalb liege keine vorsätzliche, sondern fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vor.
Auch wenn die Mitfahrer ebenfalls Lachgas konsumiert hätten, sei eindeutig: «Die Hauptverantwortung liegt beim Fahrer.» Wegen des jugendlichen Alters, aber auch wegen der langen Verfahrensdauer, zog das Fünfergericht mehrere Monate ab: Das Urteil lautet auf vier Jahre und neun Monate Gefängnis; der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. Ausserdem wurde der Fahrer zu einer (bedingten) Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt.
Mitverschulden der Mitfahrer
Im Weiteren sprach das Gericht den Eltern und Geschwistern Genugtuungssummen und Schadenersatz zu, «auch wenn ihnen das Geld ihren Sohn nicht zurückbringt». Auch den Mitfahrern wurden Genugtuungssummen zugesprochen. Allerdings wurden diese wegen Mitverschuldens etwas reduziert. Auch hat der Fahrer einen Anteil an den Anwaltskosten aller Beteiligten zu übernehmen. Zu den Genugtuungssummen, dem Schadenersatz und den Anwaltskosten kommen noch die Verfahrenskosten, die Gerichtsgebühr sowie die Kosten für Gutachten. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf gegen eine halbe Million Franken. Die Schadenersatzforderungen der Familie, der Mitfahrer und der Firma Mercedes wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit urteilte das Gericht darüber, ob der Verurteilte unmittelbar nach dem Urteil in Sicherheitshaft genommen wird, damit er sich nicht, wie der Staatsanwalt als Befürchtung geäussert hatte, nach Kroatien, der Heimat seiner Eltern, absetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch von allen Beteiligten an die nächste Instanz weitergezogen werden.
