Anklage nach tödlichem Unfall
Im November 2021 kam es auf der Autobahn bei Arisdorf zu einem tödlichen Unfall. Die Schuld dafür sieht die Staatsanwaltschaft beim Lenker: Der heute 20-Jährige soll während der Fahrt mehrfach Lachgas konsumiert haben.
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Anklage nach tödlichem Unfall
Im November 2021 kam es auf der Autobahn bei Arisdorf zu einem tödlichen Unfall. Die Schuld dafür sieht die Staatsanwaltschaft beim Lenker: Der heute 20-Jährige soll während der Fahrt mehrfach Lachgas konsumiert haben.
sda./vs. Ein heute 20-jähriger Schweizer muss sich wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls auf der Autobahn bei Arisdorf vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Er soll gemäss der Staatsanwaltschaft während der Fahrt im November 2021 mehrfach Lachgas konsumiert haben und deshalb den Unfall verursacht haben.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage erhoben – unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher, teilweise schwerer Körperverletzung, wie sie vorgestern mitteilte. Auch muss er sich wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand sowie pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall verantworten.
Bei einem Selbstunfall auf der A2 bei Arisdorf war in der Nacht auf den 13. November 2021 ein 18-jähriger Autoinsasse ums Leben gekommen. Vier weitere junge Menschen – alle waren damals zwischen 16 und 18 Jahre alt – wurden verletzt, manche von ihnen schwer. Das Unfallauto – ein Mercedes AMG – erlitt Totalschaden, nachdem es mit einer Leitplanke kollidiert und anschliessend in eine Mauer gekracht war.
Anfangsverdacht bestätigt
Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass der Beschuldigte während der Autofahrt mehrfach Lachgas inhaliert, deshalb die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und so den Unfall verursacht habe, wie es in der Mitteilung heisst. Bereits kurz nach dem Unfall wurde spekuliert, dass der Konsum von Lachgas der Auslöser für den Unfall war. Entsprechende Videos der Insassen machten in den Medien die Runde. Lachgas wird über das Saugen an einem mit dem Stoff gefüllten Ballon konsumiert. Dabei kommt es zu einem starken Rausch, der wenige Minuten anhält.
Wann der Prozess am Baselbieter Strafgericht stattfindet, ist unklar. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.