Kostenschub bahnt sich an
10.04.2026 BaselbietUkrainer könnten bald mehr Sozialhilfe bekommen
je. Den Kantonen und Gemeinden steht ab 2027 ein Anstieg der Sozialhilfekosten bevor. Grund dafür ist ein Systemwechsel bei ukrainischen Geflüchteten, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar ...
Ukrainer könnten bald mehr Sozialhilfe bekommen
je. Den Kantonen und Gemeinden steht ab 2027 ein Anstieg der Sozialhilfekosten bevor. Grund dafür ist ein Systemwechsel bei ukrainischen Geflüchteten, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 in die Schweiz kommen. Nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten Personen mit Schutzstatus S automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B und werden damit bei der Sozialhilfe den Schweizern gleichgestellt.
Im Baselbiet leben derzeit etwa 2800 Ukrainer. Zwischen 30 und 45 Prozent von ihnen sind erwerbstätig – die Zahl hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Der Kanton Baselland rechnet damit, dass im kommenden Jahr etwa 1800 Personen vom Status S in eine Aufenthaltsbewilligung B wechseln werden.
Schutzbedürftige mit Status S erhalten Leistungen nach dem Asylrecht. Laut einer Antwort des Regierungsrats auf Fragen des SVP-Landrats Florian Spiegel (Allschwil) liegen diese beim Grundbedarf «je nach Haushaltsgrösse um rund 10 bis 40 Prozent unter denjenigen der ordentlichen Sozialhilfe». Bald gilt für Ukrainer, die seit fünf Jahren in der Schweiz sind, die reguläre Sozialhilfe mit entsprechend höheren Ansätzen: Sie erhalten mehr staatliche Unterstützung als bisher, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.
Erste Schätzungen
Die Folge sind Mehrkosten für die 86 Baselbieter Gemeinden, die hauptsächlich für die Geflüchteten zuständig sind. Der Regierungsrat rechnet mit zusätzlichen Ausgaben «in der Grössenordnung von rund 6 bis 8 Millionen Franken pro Jahr», wie es in der Antwort von Spiegel heisst. Da der Systemwechsel für viele Personen mit Status S erst im Verlauf des kommenden Jahres greift, wird für das Einführungsjahr 2027 mit «nur» 4,5 bis 6 Millionen gerechnet.
Die Gemeinden im Oberbaselbiet, die absolut gesehen die meisten Ukrainer aufgenommen haben, sind – Stand Ende Januar – Sissach (87 Personen), Gelterkinden (71) und Bubendorf (44). Welche Gemeinden vom Systemwechsel finanziell am stärksten betroffen sein werden, lässt sich kaum sagen. Dies hängt nämlich davon ab, wie viele der bei ihnen angemeldeten Ukrainerinnen und Ukrainer einer Arbeit nachgehen und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Der Hintergrund des Systemwechsels ist im Bundesrecht verankert. Gemäss Asylgesetz erhalten Schutzbedürftige nach fünf Jahren automatisch eine Aufenthaltsbewilligung – bis der Krieg vorbei ist und ihr Schutzstatus aufgehoben wird. Wie der Regierungsrat im Landrat erklärte, kann der Kanton den automatischen Übertritt zur B-Bewilligung nicht eigenständig verhindern, da er an das Bundesrecht gebunden ist.
Ob der Wechsel vom Schutzstatus zur Aufenthaltsbewilligung tatsächlich vollzogen wird, ist aber noch offen. SVP und FDP wollen die Systemumstellung verhindern und haben dazu Vorstösse im Bundesparlament eingereicht. Die beiden bürgerlichen Parteien fordern, dass Ukrainer auch nach fünf Jahren Aufenthalt im Schutzstatus S bleiben.
Gleichzeitig führen Bund, Kantone und Gemeinden Gespräche, um die Kostenverschiebungen vorzubereiten. Der Bund wird seine Unterstützung für die Ukraine-Flüchtlinge zurückfahren, wie das Parlament im Rahmen der jüngsten Spardebatte beschlossen hat. Im Baselbieter Landrat ist derweil ein Vorstoss von Peter Riebli (SVP) hängig, mit dem er sich ebenfalls zum Thema erkundigt.
