Kommission gegen Regierung
21.04.2026 BaselbietWika-Initiative für Steuerentlastung von Doppelverdienern soll vors Volk
Die Justiz- und Sicherheitskommission widerspricht der Regierung, welche eine Steuerinitiative für höhere Abzüge für Doppelverdiener als ungültig erklären will. Die Kommission tritt ...
Wika-Initiative für Steuerentlastung von Doppelverdienern soll vors Volk
Die Justiz- und Sicherheitskommission widerspricht der Regierung, welche eine Steuerinitiative für höhere Abzüge für Doppelverdiener als ungültig erklären will. Die Kommission tritt mit einer Stimme Mehrheit dafür ein, dem Volk die Vorlage nicht zu enthalten.
Peter Sennhauser
Der Regierungsrat wollte die formulierte Gesetzesinitiative «Mehr arbeiten muss sich lohnen – Erhöhung des steuerlichen Doppelverdienerabzugs» für rechtsungültig erklären lassen. Unter anderem, weil sie nicht die «Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit» oder das Nettoeinkommen, sondern das Arbeitspensum berücksichtigt. So könnte es zu Ungleichbehandlungen bei gleichem Einkommen zweier Paare kommen.
Die Justiz- und Sicherheitskommission kommt nun jedoch mit 7 zu 6 Stimmen zum gegenteiligen Schluss und beantragt dem Landrat, die Initiative aus dem Paket der Wirtschaftskammer Baselland als rechtsgültig zu beurteilen.
Das Volksbegehren will den steuerlichen Doppelverdienerabzug für Ehepaare erhöhen, wenn deren gemeinsames Arbeitspensum über 160 oder 180 Prozent liegt. Der Regierungsrat kommt aufgrund eines Gutachtens des Rechtsdienstes zum Schluss, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht: Weil der vorgeschlagene Abzug nicht mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nettoeinkommen), sondern mit dem Arbeitspensum gekoppelt sei.
Nicht eindeutig rechtswidrig
Das könne dazu führen, dass Ehepaare mit gleichem Einkommen steuerlich unterschiedlich behandelt würden. Zudem könne die Staffelung der Abzüge indirekt einen degressiven Tarif bewirken, sodass besser Verdienende anteilmässig weniger Steuern bezahlten. Auch der Vollzug würde komplizierter, weil zusätzliche Quellensteuertarife nötig wären.
Die Kommission berichtet, sie habe diese Argumente eingehend beraten und dazu auch Vertreter des Initiativkomitees angehört. Mit einer Stimme Mehrheit (7 zu 6) kam sie am Ende zum Schluss, die Rechtswidrigkeit sei nicht offensichtlich genug, um die Initiative bereits vor einer Abstimmung aus dem Verfahren zu nehmen. Mehrere Mitglieder beriefen sich dabei auf den Grundsatz «in dubio pro populo». Wenn Zweifel bestünden und Rechtsfachleute unterschiedliche Auffassungen verträten, solle die Vorlage dem Volk unterbreitet werden.
In der Kommission wurde aber auch die Gegenposition deutlich festgehalten. Demnach wäre es gegenüber den Stimmberechtigten nicht korrekt, über eine Vorlage abstimmen zu lassen, die später unter Umständen vor Gericht keinen Bestand hätte. Der Rechtsdienst zeigte laut Bericht unter anderem ein Beispiel auf, wonach zwei Ehepaare mit identischem Einkommen je nach gemeinsamem Arbeitspensum unterschiedlich hohe Abzüge geltend machen könnten.
Das Initiativkomitee argumentierte in der Kommission, die vorgesehene Begünstigung von Doppelverdiener-Ehepaaren sei sachlich begründet, weil diese mit hoher Erwerbstätigkeit zur Vollbeschäftigung beitrügen und erhöhte einkommensbedingte Aufwendungen hätten. Auch diese Sicht wird im Bericht festgehalten.
Ein weiteres Thema war die nationale Abstimmung zur Individualbesteuerung vom 8. März dieses Jahres. Laut Kommissionsbericht wurde gefragt, ob die kantonale Initiative damit hinfällig werden könnte. Der Regierungsrat verwies demnach darauf, dass bei einer Umsetzung der Individualbesteuerung Tarife und Abzüge ohnehin neu definiert werden müssten. Das Initiativkomitee hielt dagegen fest, an der Forderung der Initiative ändere dies grundsätzlich nichts.
