Klarer Entscheid beim alten Pfarrhaus
01.09.2026 BubendorfKirchgemeinde stimmt Rückgabe der Nutzniessung deutlich zu
Die Reformierte Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg gibt die Nutzniessung am alten Pfarrhaus im Dorfzentrum zurück an die Stiftung Kirchengut Baselland. Damit entlastet sie sich von hohen künftigen Sanierungs- und ...
Kirchgemeinde stimmt Rückgabe der Nutzniessung deutlich zu
Die Reformierte Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg gibt die Nutzniessung am alten Pfarrhaus im Dorfzentrum zurück an die Stiftung Kirchengut Baselland. Damit entlastet sie sich von hohen künftigen Sanierungs- und Unterhaltskosten.
André Frauchiger
24 Mitglieder nahmen am vergangenen Donnerstagabend an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg in der Kirche Bubendorf teil. Einziges Traktandum: die Rückgabe der Nutzniessung des alten Pfarrhauses im Dorfzentrum an die Besitzerin des Hauses, die Stiftung Kirchengut Baselland mit Sitz in Liestal.
Nach einer nochmaligen Orientierung über die wesentlichen Fakten – bereits im Mai hatte dazu eine Informationsveranstaltung stattgefunden, im Juni war die Kirchgemeindeversammlung informiert worden – folgte eine kurze und sachliche Diskussion. Anschliessend entschied die Versammlung überraschend klar mit 23 zu 1 Stimmen, die Nutzniessung des Pfarrhauses wie von der Kirchenpflege beantragt an die öffentlich-rechtliche Stiftung Kirchengut Baselland zurückzugeben.
Mit diesem Schritt muss die Stiftung ab Anfang 2027 sämtliche Kosten für den Unterhalt des Pfarrhauses allein tragen. Das stellt für die Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg eine wesentliche finanzielle Entlastung dar. Die Renovationskosten für das alte Pfarrhaus dürften in den nächsten fünf bis zehn Jahren massiv höher ausfallen. Bisher teilten sich die Kirchgemeinde und die Stiftung die Kosten je zur Hälfte. Mit der Rückgabe der Nutzniessung entfallen für die Kirchgemeinde aber das Entgelt, das Mitspracherecht beim Pfarrhaushalt sowie die Mieteinnahmen der Pfarrhauswohnung.
Sanierung ist notwendig
Die von der Stiftung Kirchengut gewährten Konditionen sind für die Kirchgemeinde aber äusserst vorteilhaft: Sämtliche bisherigen Büroräumlichkeiten können von der Kirchgemeinde gemietet werden – zu einem eher symbolischen Preis von monatlich 1200 Franken. Veronika Schweizer, Co-Präsidentin der Kirchenpflege, betonte an der Versammlung, für die Stiftung Kirchengut sei es eine zentrale Aufgabe, solche Räumlichkeiten weiterhin für kirchliche Tätigkeiten zur Verfügung stellen zu können. Die Stiftung verfolge gemäss Kirchengesetz auch das Ziel, Gebäude und Areale «dauernd und in gutem Zustand zu erhalten und sie den Kirchgemeinden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen». Darauf stützte sich der Antrag der Kirchgemeinde.
Die notwendige Sanierung des Pfarrhausdachs dürfte in den nächsten Jahren gemäss Gutachten eines Ingenieurbüros Kosten zwischen 250 000 und 300 000 Franken verursachen. Neue Fenster dürften sich auf 150 000 bis 200 000 Franken belaufen, auch wegen kostspieliger Vorgaben des Denkmalschutzes. Hinzu kommen Elektroinstallationen für 80 000 bis 120 000 Franken. Notwendig ist auch eine Asbestsanierung. Aktuell steht eine Entfeuchtung der Grundmauern an. Der Bodenbereich beim Pfarrhaus-Gebäudekomplex muss bezüglich Standfestigkeit generell noch näher überprüft werden.
Als Voraussetzung für die Rückgabe des Nutzungsrechts für das Pfarrhaus muss die Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg noch die Hälfte des aufgelaufenen Unterhalts für Pfarrhaus, Anbau und Garage im Gesamtbetrag von 946 000 Franken, also 473 000 Franken, übernehmen. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen: Baubeitrag der Kantonalkirche von 76 000 Franken, getätigte Rückstellungen der Kirchgemeinde von 109 000 Franken, rund 20 000 Franken Unterhalt bis Ende dieses Jahres, Bezug aus Baufonds von 120 000 Franken sowie rund 150 000 Franken in vier zinslosen Restraten.
Die Budget-Kirchenversammlung vom 25. November wird abschliessend darüber befinden, wie hoch der Bezug aus dem Baufonds ausfallen soll. Dies ist relevant für das Kirchenbudget 2027. Die Kirchenpflege hält 120 000 Franken für sinnvoll, denn es könne durchaus sein, dass auch die Kirche noch Baukosten verursache, die mit dem Baufonds gedeckt werden müssten. Der Baufonds sollte deshalb nicht überbeansprucht werden, betonte Veronika Schweizer.
Die Referendumsfrist für den Rückgabe-Entscheid des Nutzungsrechts dauert zwei Monate. Zum Zeitpunkt der Behandlung des Budgets 2027 im November wird deshalb klar sein, ob die Rückgabe des Nutzungsrechts wie geplant auf den 1. Januar 2027 – ohne vorherige Volksabstimmung in der Kirchgemeinde – erfolgen kann.

