Kirchengut zieht vor Kantonsgericht
05.09.2024 Tenniken«Chilchacher»-Zonenplan-Änderung geht in die nächste Runde
Die Stiftung Kirchengut wehrt sich weiterhin gegen die Rückzonung ihres Baulands in Tenniken – jetzt vor Kantonsgericht, nachdem der Regierungsrat den Beschluss der Gemeindeversammlung gestützt ...
«Chilchacher»-Zonenplan-Änderung geht in die nächste Runde
Die Stiftung Kirchengut wehrt sich weiterhin gegen die Rückzonung ihres Baulands in Tenniken – jetzt vor Kantonsgericht, nachdem der Regierungsrat den Beschluss der Gemeindeversammlung gestützt hatte.
Christian Horisberger
Im Streit um den Tenniker «Chilchacher» wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die Stiftung Kirchengut als Eigentümerin der mehr als 11 000 Quadratmeter grossen Wiese plante, hier durch Investoren eine Wohnüberbauung realisieren zu lassen. Dagegen wehrten sich die Tenniker. Mit einer Umzonung verhinderten sie eine Überbauung. Gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung reichte die Stiftung Kirchengut beim Regierungsrat Beschwerde ein und unterlag. Die Regierung stützte den Entscheid der Tenniker.
Nun müssen sich Richter mit dem «Chilchacher» befassen, wie die «bz-Basel» kürzlich meldete. Die Stiftung Kirchengut hat den Fall ans Kantonsgericht gezogen. Dort will sie unter anderem mit dem Hochwasserschutz argumentieren, wie Martin Innerbichler, Verwalter der Stiftung Kirchengut, ankündigt. Dieser könne nicht nur gewährleistet werden, wenn die gesamte Fläche unter Schutz gestellt werde, wie die Gemeinde argumentierte, sondern auch bei einer massvollen Bebauung inklusive Renaturierung des Bachs auf der Grünfläche. Dies sei bisher zu wenig oder gar nicht thematisiert worden.
Gutachten nicht neutral?
Zudem kritisiert Innerbichler die Entscheidungsgrundlage für die Gemeindeversammlung, welche der Regierungsrat in seinem Entscheid für ordentlich befunden hatte. Die Gemeinde habe im Hinblick auf die Abstimmung vom Februar 2022 bei Espace Suisse ein Gutachten erstellen lassen. Als Informationsquelle sei dafür offensichtlich ein vom «Chilchacher»-Komitee in Auftrag gegebenes Gutachten der Stiftung Landschaftsschutz verwendet worden. Daran stört ihn, dass im «unabhängigen Gutachten» nur die eine Seite berücksichtigt worden ist.
Für die Stiftung steht viel auf dem Spiel. Im Juni sprach Innerbichler in einem Interview mit der «Volksstimme» von einem Grundsatzentscheid: «Die Stiftung hat in mehreren Gemeinden zum Teil viel Bauland in der Zone für Öffentliche Werke und Anlagen (OeWA), mit dessen Bewirtschaftung sie bei einer Umzonung Einkünfte für den Stiftungszweck, den Erhalt denkmalgeschützter Kirchen und Pfarrhäuser, generieren kann.» Bei einer Niederlage werde der Stiftungsrat das Urteil aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ans Bundesgericht weiterziehen, sagt Innerbichler. Dann stelle sich die Frage nach der Entschädigung für den Wertverlust des Grundstücks. Für Innerbichler kommen als Varianten eine Abgabe im Baurecht an die Gemeinde infrage oder eine Abgeltung für den Wertverlust des Bodens durch die Umzonung, was für weitere Diskussionen sorgen dürfte. Denn die Preisvorstellungen von Gemeinde und Stiftung Kirchengut lägen weit auseinander.
«Aus der Zeit gefallen»
Im Fall eines Erfolgs vor Kantonsgericht geht Innerbichler nicht von grünem Licht für die Bebauung des «Chilchachers» aus, sondern davon, dass die Zonenplanänderung von Tenniken neu beurteilt werden muss.
Von der Gemeinde Tenniken wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren niemand zum Fall äussern. Kaspar Geiger, treibende Kraft im «Chilchacher»-Komitee, dagegen findet klare Worte. Private Interessengruppierungen würden versuchen, demokratische Entscheidungen auszuhebeln, sagt er. Zwei Gutachten hätten dringend von einer Überbauung dieser letzten Grünfläche innerhalb des Dorfs abgeraten und das Abstimmungsresultat sei mit 91 zu 3 Stimmen deutlich gewesen. «Dass die Stiftung Kirchengut diesen noch intakten Landschaftsgürtel nicht als schützenswertes Kulturgut ansieht und diesen trotz lupenreinem demokratischem Prozedere einem Investor ausliefern will, ist doch mehr als fragwürdig und aus der Zeit gefallen», sagt Geiger und fragt: «Haben wir nicht neue Richtlinien für die kantonale Raumplanung, die verdichtetes Bauen in der Agglomeration und Schonung des ländlichen Raums vorsehen?»