Keine grösseren Lockerungen bei Bauvorhaben
27.03.2026 Hemmiken«Gmäini» stimmt für Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung
Nach fünfjähriger Vorarbeit hat die Gemeindeversammlung von Hemmiken die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung gutgeheissen – allerdings nicht ohne kritische Fragen, insbesondere ...
«Gmäini» stimmt für Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung
Nach fünfjähriger Vorarbeit hat die Gemeindeversammlung von Hemmiken die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung gutgeheissen – allerdings nicht ohne kritische Fragen, insbesondere zu den Freihaltezonen und zu eher unklaren Bestimmungen für Bauten am Siedlungsrand.
André Frauchiger
Gemeindepräsident Alfred Sutter hatte an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung die schwierige Aufgabe, die Gesamtrevision der Zonenvorschriften Siedlung bis ins Detail zu erläutern. Dabei musste er immer wieder darauf hinweisen, dass die Gemeinde in ihren Befugnissen durch Kanton und Bund stark eingeschränkt ist.
So habe der Gemeinderat beispielsweise eine Streichung der Freihaltezonen angestrebt – was die kantonalen Fachinstanzen jedoch abgelehnt hätten. In diesen Zonen seien weiterhin nur kleine Bauten wie Gartenhäuschen möglich. Immerhin sei es gelungen, die Freihaltezonen insgesamt um 30 Quadratmeter zu verringern. Die bisherigen Zonenvorschriften Siedlung stammen aus dem Jahr 2007 und mussten erneuert werden. Zu einer kurzen Diskussion führte die Bestimmung, wonach ein Bauvorhaben am Siedlungsrand auf die umliegende Gestaltung abgestimmt sein müsse. Diese Formulierung stamme vom Bundesamt für Umwelt und bedeute etwa, dass in der Nähe eines Waldrands keine hohe Betonmauer ohne Durchlässigkeit für Kleintiere errichtet werden dürfe. Sutter räumte ein, dass Baugesuche auch künftig im Einzelfall scheitern könnten: «Im Einzelfall braucht es auch eine gute Taktik in den Verhandlungen über ein Bauvorhaben.»
Der Gemeindepräsident betonte, dass sich der Gemeinderat für mehr bauliche Freiheiten eingesetzt habe – denn die Gemeinde brauche Zuzüger und gute Steuerzahlende. Gefragt sei «gesunder Menschenverstand» bei der Beurteilung von Bauvorhaben. Bund und Kanton äusserten oft Bedenken, und bisweilen komme das Gefühl einer «Ballenberg»-Mentalität auf, wo alles Althergebrachte geschützt werden müsse. Auch Naturschutzbestimmungen schränkten bauliche Vorhaben häufig erheblich ein.
Angestrebte Verbesserungen
Erfolglos blieb der Gemeinderat mit dem Versuch, die Bestimmungen insbesondere bei Altbauten zu lockern, «damit Wohnflächen besser genutzt werden können», wie Sutter erklärte. Immerhin sei es gelungen, mit aktuellen Bauprojekten eine Rückzonung der bestehenden Bauzone zu verhindern. Neues Einzonen hingegen sei nicht möglich – wobei ohnehin nur gerade zwei Gemeinden im Kanton Baselland ihre Bauzonen noch erweitern dürften.
Einen Erfolg verbuchte der Gemeinderat beim Thema Dachformen und Begrünung: Gemäss dem Wunsch der Bevölkerung, der sich in einer Umfrage gezeigt hatte, konnten Flachdächer und eine Grünflächenziffer aus den Zonenvorschriften ausgeklammert werden. Sutter: «Wir haben in unserer Gemeinde keine Beton- und Steinwüsten, deshalb kann darauf verzichtet werden.»
Die Überarbeitungen sind bei sieben Planungsinstrumenten abgeschlossen: dem Zonenplan Siedlung mit den Teilplänen Nutzungszonen und Gewässerraum, dem Zonenreglement Siedlung, dem Strassennetzplan Siedlung, der Mutation Zonenplan Landschaft, der Mutation Zonenreglement Landschaft sowie der Mutation Bau- und Strassenlinienplan.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Umzonung von Teilen mehrerer Parzellen entlang der Hauptstrasse von der Wohn- in die gemischte Wohn-/Geschäftszone, um Zonenbereinigungen im Gebiet «Büel», die Überprüfung des Schutzstatus der Gebäude im Ortskern sowie die Ergänzung der Zweckbestimmungen für Zonen öffentlicher Werke und Anlagen.
Nach der Gutheissung durch die Gemeindeversammlung wird die Gesamtrevision mit Einsprachemöglichkeit im Amtsblatt veröffentlicht und anschliessend dem Kanton zur Prüfung übergeben. Mit einem abschliessenden kantonalen Entscheid sei frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen. Die Gemeindeversammlung stimmte der Gesamtrevision schliesslich mit elf Ja- gegen drei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.

