Keine Entschädigung für die Solarbobanlage?
12.09.2024 LangenbruckEBL will nach Stromunterbruch nicht für technische Schäden bezahlen
Die beliebte Solarbobbahn in Langenbruck hat vergangene Woche wegen eines Stromunterbruchs Schäden an der Technik erlitten. Die EBL bedauert dies, schliesst aber eine Entschädigung aus.
...Möchten Sie weiterlesen?
Ja. Ich benötige ein Abo.
Abo AngeboteEBL will nach Stromunterbruch nicht für technische Schäden bezahlen
Die beliebte Solarbobbahn in Langenbruck hat vergangene Woche wegen eines Stromunterbruchs Schäden an der Technik erlitten. Die EBL bedauert dies, schliesst aber eine Entschädigung aus.
André Frauchiger
Der Verwaltungsratspräsident der Solarbobanlage und des Skilifts in Langenbruck, Peter Hammer, ist mit der Elektra Baselland (EBL) wegen des Verhaltens einzelner Angestellter und Beauftragter höchst unzufrieden. Ein nicht vorgängig und rechtzeitig abgesprochener Stromabbruch wegen Freileitungsbau-Arbeiten der EBL habe am Mittwoch vor einer Woche zum Stillstand der Solarbobanlage und wahrscheinlich zu grösseren Schäden geführt, sagte Hammer vor wenigen Tagen gegenüber der «Volksstimme». Die Abklärungen der Fachleute benötigten einige Zeit. Erst am Freitag habe der Betrieb der Anlage wieder aufgenommen werden können. «Ob sich im System weitere Fehler verstecken, wird sich zeigen.» Die Betriebssicherheit sei aber gewährleistet.
Doch der Reihe nach: In einem frühzeitig verteilten Schreiben an die Solarbob AG hatte die EBL Peter Hammer mitgeteilt, dass wegen Arbeiten am EBL-Verteilnetz sowie zum Schutz des Personals die Stromversorgung am Mittwoch, 4. September, in der Zeit von 8 bis 16 Uhr «mittels Notstrom-Aggregaten aufrechterhalten werde». Hingewiesen wurde im Schreiben der EBL auch darauf, dass Stromproduktionsanlagen Spannungsschwankungen erzeugten. Und: «Diese können während dem Notstrombetrieb sehr schnell zur Abschaltung der Notstromgruppe führen.» Deshalb werde darum gebeten, «in der genannten Zeitspanne sämtliche Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaik- und Blockheizkraftwerke auszuschalten».
Abschalten braucht Zeit
Hammer und sein Team setzten aufgrund dieses Schreibens darauf, dass die Stromversorgung mithilfe von Notstrom-Aggregaten für die Solarbobanlage sichergestellt sei. Doch es kam anders: Am besagten Mittwoch kurz vor 17 Uhr habe ihm ein beauftragter Monteur der EBL mitgeteilt, dass die EBL ein technisches Problem habe und nicht synchron umschalten könne, sagt Hammer. Mit anderen Worten: Es komme zu einem Stromunterbruch. Hammer erklärte daraufhin dem Monteur, dass ihm die Verhinderung eines Stromunterbruchs versprochen worden sei. Der Monteur habe ihm geantwortet, dass er keine Wahl habe – er müsse im Auftrag der EBL umgehend einen Stromunterbruch vornehmen.
Hammer bezeichnete dies gemäss eigener Schilderung gegenüber dem Monteur als «Nötigung» und erklärte, entstehende Schäden wegen des Stromunterbruchs an der empfindlichen Hightech-Anlage des Solarbobs müssten dann eben von der EBL übernommen werden. Er habe den Monteur darum gebeten, wenigstens noch 30 Minuten zuzuwarten. Er werde in dieser Zeit versuchen, möglichst die ganze Elektronik der Anlage «herunterzufahren» und einen technischen Spezialisten auf die Anlage zu bringen, damit dieser als Fachmann alles kontrollieren könne. Er verwies aber auch darauf, dass dies sehr schwierig sei, insbesondere, weil er «zu wenig Reaktionszeit» habe, um auch weitere Fachkräfte zum Abstellen vor Ort zu bringen.
30 Minuten später erschien gemäss Hammer ein anderer Monteur und teilte ihm mit, dass jetzt der Stromunterbruch erfolge. Hammer bat erneut um noch etwas mehr Zeit und darum, den Generator noch länger laufen zu lassen, denn er habe noch nicht alles vorbereiten können. Diese Bitte wurde ihm nicht gewährt: Der Stromunterbruch durch die EBL wurde ausgelöst.
EBL zeigt sich verständnisvoll
Am selben Tag, nach 20 Uhr, als der Strom wieder floss, habe Hammer versucht, den Betrieb wieder aufzunehmen. Dies sei ihm aber nicht gelungen. Am Donnerstagmorgen habe er dann alle Spezialisten erreichen können. Diese hätten die Schäden an der Anlage vor Ort lokalisieren und die notwendigen Ersatzteile organisieren können. Am Donnerstag habe der Betrieb nur im reduzierten Umfang nach umfassenden Tests wieder aufgenommen werden können. Die letzten Fehler hätten aber erst am Freitagmorgen behoben werden können. Hammer: «Ob sich im System noch weitere Fehler verstecken, wird sich zeigen.»
Die «Volksstimme» bat die EBL um eine Stellungnahme zur Gesamtsituation. EBL-CEO Tobias Andrist nahm am Freitag schriftlich Stellung. Er erklärte, die geplanten Unterhaltsarbeiten seien am Dienstag, 3. September, aufgenommen worden. «Die betroffenen Kunden wurden von der EBL vorgängig über den dazu notwendigen Stromunterbruch informiert. Aus Rücksicht auf den Betrieb der Rodelbahn haben wir deren Versorgung mit einer Notstromgruppe sichergestellt. Am Mittwoch, 4. September, ist die Notstromgruppe nach Betriebsschluss der Rodelbahn wieder entfernt worden.» Dies habe «zu einer kurzen Unterbrechung der Versorgung» geführt, «was mit den Verantwortlichen der Rodelbahn vorbesprochen wurde». Diese letzte Aussage des EBL-CEO wird von Peter Hammer als unzutreffend bezeichnet.
Tobias Andrist bedauert, dass «offenbar eine Steuerung der Rodelbahn Schaden genommen hat». Dies tue ihm leid. Auch den «Unmut der Kunden» in einem solchen Fall verstehe die EBL und setze «alles daran, Unterbrüche kurz zu halten beziehungsweise rasch zu beseitigen».
Der EBL-CEO weist aber auch darauf hin, dass geplante wie ungeplante Stromunterbrüche in einem Stromnetz «naturgemäss» immer wieder vorkommen. Die EBL informiere bei geplanten Unterbrüchen die Kunden vorab, sodass diese «ihre sensitiven Geräte vom Netz nehmen können.» Aber: «Sollte es dennoch zu Schäden auf Kundenseite kommen, kann die EBL keine Haftung für diese übernehmen und hat dies auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.» Dieser Hinweis ist auch im letzten Abschnitt des ursprünglichen Schreibens der EBL an die Solarbob AG enthalten.
Hammer wollte sich noch nicht über das weitere Vorgehen in dieser Sache äussern.