Betroffener wird finanziell entlastet
je. Vor einem Jahr lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde eines ehemaligen Einwohners von Bubendorf ab, weil er zu wenig auf das Urteil der Vorinstanz eingegangen sei. Die bedingte Geldstrafe für den Mann wurde damit ...
Betroffener wird finanziell entlastet
je. Vor einem Jahr lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde eines ehemaligen Einwohners von Bubendorf ab, weil er zu wenig auf das Urteil der Vorinstanz eingegangen sei. Die bedingte Geldstrafe für den Mann wurde damit rechtskräftig. Hintergrund war eine Drohnachricht an die Basler Polizei, in der angekündigt worden war, die Dreirosenanlage in Basel wegen des dortigen Drogenhandels «säubern» zu wollen (die «Volksstimme» berichtete).
Inzwischen gab es weitere Entwicklungen in dem Fall. Der Landrat befasste sich mit einem Begnadigungsgesuch des Mannes, lehnte dieses jedoch aus formellen Gründen ab. Gutgeheissen wurde hingegen ein Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten: Dem Mann wurden mit Entscheid des Kantonsgerichts knapp 16 000 Franken erlassen – unter anderem mit Verweis darauf, dass er als anerkanntes Verdingkind in der Vergangenheit staatliches Unrecht erlitten hatte. Zudem habe ihn die gerichtlich anerkannte übermässig lange Verfahrensdauer belastet und sein Privat- und Berufsleben negativ beeinflusst.
Der Betroffene bestreitet nach wie vor, im Frühling 2021 die Drohnachricht verschickt zu haben. Er spricht von «katastrophalen Ermittlungen» und einer «willkürlichen Beweiswürdigung». So sei im zweitinstanzlichen Urteil des Kantonsgerichts eine falsche Adresse des Absenders der Drohnachricht genannt worden, an der er nie gewohnt habe.