Kantone kritisieren geplanten Systemwechsel
12.02.2026 SchweizArgumente für und gegen die Einführung der Individualbesteuerung
Die Individualbesteuerung soll Unterschiede zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren beseitigen, stösst bei vielen Kantonen jedoch auf Widerstand. Während Kritiker vor hohen Einnahmeausfällen und ...
Argumente für und gegen die Einführung der Individualbesteuerung
Die Individualbesteuerung soll Unterschiede zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren beseitigen, stösst bei vielen Kantonen jedoch auf Widerstand. Während Kritiker vor hohen Einnahmeausfällen und zusätzlicher Bürokratie warnen, setzen Befürworter auf mehr Gleichbehandlung und Arbeitsanreize.
Janis Erne
Am 8. März stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung bei der direkten Bundessteuer ab. Der als Schritt zur Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe gedachte Vorschlag hat unter den Kantonen zu Widerstand geführt. Auch das Baselbiet ist Teil dieser Debatte, wenn auch mit einer differenzierten Haltung.
Der Regierungsrat des Kantons Baselland nimmt grundsätzlich keine Stellung zu einzelnen Abstimmungsvorlagen. Auf Anfrage teilt er jedoch mit, dass er die Bemühungen auf Bundesebene, «die vorhandenen Differenzen bei der Besteuerung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer zu beseitigen», stets begrüsst habe.
Bereits heute mildert der Kanton die Heiratsstrafe mit dem Splittingtarif. Dabei wird das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren für die Bestimmung des Steuersatzes halbiert, um die Progression abzufedern. Laut Regierungsrat soll damit «die steuerliche Belastung insgesamt gerechter verteilt werden». Gleichzeitig hat die Regierung im Jahr 2023 im Auftrag des Landrats in Bundesbern eine Standesinitiative zur Individualbesteuerung eingereicht.
Neue Ungleichheiten?
Andere Kantone sind skeptischer, ob die Individualbesteuerung sinnvoll ist. Zehn Stände haben gegen das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Individualbesteuerung das Kantonsreferendum ergriffen – erst das zweite Mal seit 1874. Zudem empfiehlt die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) ein Nein zur Vorlage. Mindestens 18 der 26 Kantonsregierungen haben sich dieser Parole angeschlossen.
Der Präsident der KdK, der Aargauer Regierungsrat und Finanzdirektor Markus Dieth, spricht von einem unnötigen Systemwechsel. Die Kantone seien zwar nicht gegen die Abschaffung der Heiratsstrafe, hätten diese aber bereits mit einfacheren Mitteln korrigiert. Die Individualbesteuerung gehe weit darüber hinaus und schaffe neue Ungleichheiten. So würden «im Wesentlichen die wohlhabendsten Ehepaare mit gleichmässig verteilten Einkommen von der Abstimmungsvorlage profitieren». Umgekehrt benachteilige die Individualbesteuerung Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaare mit einem Haupteinkommen und einem geringen Zweiteinkommen.
Aus Sicht der Kantone fallen zudem die finanziellen und administrativen Folgen besonders ins Gewicht. Der Bund rechnet mit Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr bei der direkten Bundessteuer, an denen auch die Kantone beteiligt sind. Für den Kanton Aargau entspräche dies rund 7 Millionen Franken, sagte Dieth in einem Interview mit den Tamedia-Titeln. Da die Kantone die Individualbesteuerung ebenfalls in ihrem kantonalen Recht umsetzen müssten, wären auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern Einnahmeverluste zu verzeichnen. Laut Dieth könnten allein im Aargau Steuereinnahmen von bis zu 500 Millionen Franken beim Kanton und bis zu 450 Millionen Franken bei den Gemeinden wegfallen.
Hinzu kommt der administrative Mehraufwand. Schweizweit rechnet man mit rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr. Für den Kanton Baselland wären es gemäss heutiger Schätzung rund 70 000 zusätzliche Dossiers. Im Aargau wären laut dem Finanzdirektor Markus Dieth mindestens 50 zusätzliche Stellen in der Steuerverwaltung nötig, ohne Automatisierung sogar bis zu 100. Die Umstellung hätte weitere Folgen: Die Kantone und Gemeinden müssten ihre Steuergesetze anpassen, Tarife und Abzüge neu definieren und ihre IT-Systeme umbauen. Auch Regelungen bei Prämienverbilligungen, Stipendien oder der familienergänzenden Kinderbetreuung, die heute häufig am Haushaltseinkommen anknüpfen, müssten neu gedacht werden.
Mittel gegen Zuwanderung?
Die Befürworter der Vorlage argumentieren mit der Gleichbehandlung: Es sei stossend, dass Verheiratete und Unverheiratete nicht gleich besteuert werden. Wenn jeder und jede die Steuern einzeln bezahle, würden vor allem Paare entlastet, die heute von der Heiratsstrafe stark betroffen sind. Darunter sind auch Pensionierte. Die Individualbesteuerung könnte zudem verheiratete Zweitverdienende – in den meisten Fällen Frauen – finanziell eigenständiger machen, so die Auffassung der Befürworter. Das Bewusstsein für die Finanzen und die Altersvorsorge könnte gestärkt werden.
Unterstützer sehen in der Individualbesteuerung zudem ein Mittel, um mehr Menschen zu motivieren, eine Arbeit aufzunehmen beziehungsweise ihr Arbeitspensum zu erhöhen. Das könnte der Wirtschaft zu mehr Arbeitskräften verhelfen und somit die Zuwanderung reduzieren. Beim Bund geht man von zusätzlichen 10 000 bis 44 000 Vollzeitstellen aus.
Bei der Individualbesteuerung hat das Pro-Lager mit 0,55 Millionen Franken mehr Geld zur Verfügung. Die Gegner, namentlich die SVP und die «Mitte», teilen sich die Kampagnen-Summe von 0,39 Millionen Franken in etwa gleicher Höhe auf. Eine kürzliche SRG-Umfrage prognostizierte eine klare Zustimmung zur Einführung der Individualbesteuerung: Wäre am 18. Januar abgestimmt worden, hätten 64 Prozent der Stimmberechtigten für die Vorlage gestimmt – 30 Prozent dagegen.

