Neue Regeln sollen Standortgemeinden entlasten
tho./sda. Gemeinden mit Stand- oder Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende sollen künftig finanziell deutlich entlastet werden. Der Landrat hat gestern die erste Lesung der entsprechenden Gesetzesrevision ...
Neue Regeln sollen Standortgemeinden entlasten
tho./sda. Gemeinden mit Stand- oder Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende sollen künftig finanziell deutlich entlastet werden. Der Landrat hat gestern die erste Lesung der entsprechenden Gesetzesrevision ohne Debatte abgeschlossen.
Davon betroffen ist besonders Wittinsburg: Dort besteht einer von drei regulären Durchgangsplätzen im Baselbiet mit zehn Standplätzen. Heute liegt die Verantwortung teilweise noch bei den Gemeinden. Laut Regierung hat die heutige Regelung nicht zum erhofften Erfolg geführt; es stünden nach wie vor zu wenige Plätze zur Verfügung. Hindernis: Bei längerem Aufenthalt von Fahrenden können für Standortgemeinden etwa Kosten für Schule und Sozialhilfe anfallen. Wittinsburg habe beispielsweise sämtliche Kosten für die Beschulung selbst tragen müssen.
Mit der Gesetzesrevision soll der Kanton künftig für Erstellung, Unterhalt und Betrieb der Plätze zuständig sein. Für Ausrüstung und bauliche Aspekte trug er bereits bisher Verantwortung. Auf Antrag der Bau- und Raumplanungskommission soll der Kanton zudem sämtliche Kosten für Ordnung, Schule und Sozialhilfe übernehmen.
Auch die raumplanerischen Zuständigkeiten sollen sich ändern. Heute können Gemeinden Spezialzonen für Fahrende ausscheiden. Weil dies nicht genügend Plätze hervorgebracht habe, soll der Kanton nun entsprechende Nutzungsplanungen festsetzen können. Die Gemeinden sollen dabei weiterhin einbezogen werden.
Im Baselbiet bestehen drei Durchgangsplätze mit insgesamt 25 Standplätzen: fünf in Allschwil sowie je zehn in Liestal und Wittinsburg. In Füllinsdorf betreibt der Kanton zusätzlich einen provisorischen Standplatz mit zehn Plätzen, der nur bis 2027 genutzt werden kann. Die Kommission hatte die angepasste Vorlage zuvor einstimmig gutgeheissen.