Nach dem Ja des Baselbieter Stimmvolks zum Zulassungsstopp für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte im vergangenen September haben die Kantone Baselland und Basel-Stadt gestern bekannt gegeben, wo sie Zulassungsbeschränkungen einführen wollen. Betroffen sind fünf ...
Nach dem Ja des Baselbieter Stimmvolks zum Zulassungsstopp für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte im vergangenen September haben die Kantone Baselland und Basel-Stadt gestern bekannt gegeben, wo sie Zulassungsbeschränkungen einführen wollen. Betroffen sind fünf Fachrichtungen: Angiologie (Gefässkrankheiten), Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparats, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. In diesen Bereichen wird eine Höchstzahl von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten pro Kanton festgelegt. Interessierte Kreise können sich im Rahmen der Vernehmlassung bis zum 18. Februar dazu äussern. vs.