Übergangslösung für die Gemeinden
vs. Der Kanton will laut einer Mitteilung von gestern die finanziellen Folgen des vom Bund beschlossenen Entlastungspakets 2027 für die Baselbieter Gemeinden abfedern. Der Regierungsrat schlägt dafür eine ...
Übergangslösung für die Gemeinden
vs. Der Kanton will laut einer Mitteilung von gestern die finanziellen Folgen des vom Bund beschlossenen Entlastungspakets 2027 für die Baselbieter Gemeinden abfedern. Der Regierungsrat schlägt dafür eine befristete Übergangslösung für 2027 und 2028 vor und hat eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Für die kantonale Beteiligung beantragt er ein Kostendach von 28,2 Millionen Franken.
Mit dem Entlastungspaket verkürzt der Bund ab Januar 2027 seine finanzielle Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich. Betroffen sind Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommene, die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz leben. Die Gemeinden bleiben für Unterbringung, Betreuung und Integration zuständig. Ihnen entgehen durch die Sparübung des Bundes 2027 rund 13,9 Millionen und 2028 rund 24,1 Millionen Franken.
Die ergänzende kantonale Abgeltung soll für Betroffene mit einer Aufenthaltsdauer zwischen fünf und sieben Jahren ausgerichtet werden. Vorgesehen seien maximal 10,4 Millionen Franken im Jahr 2027 und 17,8 Millionen Franken im Jahr 2028. Zusammen mit Entlastungen bei der Prämienverbilligung könnten die zusätzlichen Kosten der Gemeinden damit weitgehend aufgefangen werden, schreibt die Regierung.