Die Baselbieter Fachkommission zur Aufsicht über Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft muss vorerst mit zwei statt drei Personen auskommen. Der Landrat hat dies gestern einstimmig entschieden. Das Aufsichtsgremium wird fürs erste nur aus den beiden von der Regierung vorgeschlagenen ...
Die Baselbieter Fachkommission zur Aufsicht über Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft muss vorerst mit zwei statt drei Personen auskommen. Der Landrat hat dies gestern einstimmig entschieden. Das Aufsichtsgremium wird fürs erste nur aus den beiden von der Regierung vorgeschlagenen und bisherigen Mitgliedern bestehen. Es sind dies Rolf Grädel, ehemaliger Generalstaatsanwalt des Kantons Bern, und Dora Weissberg, ehemalige Leitende Staatsanwältin des Kantons Basel-Stadt. Sie wurden in stiller Wahl bestätigt. Gemäss Vorschlag der Justiz- und Sicherheitskommission soll eine Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung abgewartet werden, bis das gerichtliche Mitglied gewählt wird. Das Gesetz erfordert derzeit, dass es sich bei mindestens einem Mitglied um eine Person handelt, die ein Präsidium an einem Baselbieter Gericht innehat. sda.