Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts
22.08.2025 PolitikMichel Degen, Landrat SVP, Liedertswil
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab – eine Reform, die längst überfällig ist. Als SVP-Politiker setze ich mich mit voller Überzeugung für ein Ja zu dieser ...
Michel Degen, Landrat SVP, Liedertswil
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab – eine Reform, die längst überfällig ist. Als SVP-Politiker setze ich mich mit voller Überzeugung für ein Ja zu dieser Vorlage ein.
Die Eigenmietwertbesteuerung ist ein Relikt aus der Vergangenheit, das heute weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich gerechtfertigt ist. Sie zwingt Wohneigentümer dazu, ein fiktives Einkommen zu versteuern. Das ist nicht nur unfair, sondern widerspricht auch dem verfassungsmässigen Auftrag, Wohneigentum zu fördern. Die Eigenmietwert-Steuer ist ein Relikt aus der Kriegszeit. Ursprünglich als Notmassnahme eingeführt, hat sie sich zu einer dauerhaften Belastung für Wohneigentümer entwickelt. Sie besteuert den sogenannten «Nutzungsertrag» – obwohl kein tatsächlicher Geldfluss stattfindet.
Das heutige System setzt absurde Anreize: Wer seine Hypothek amortisiert, zahlt mehr Steuern. Wer sich verschuldet, profitiert. Das ist nicht nur wirtschaftlich unsinnig, sondern auch gefährlich. Die Schweiz weist heute eine der höchsten privaten Verschuldungsraten weltweit auf – mitverursacht durch diese Steuerpolitik. Die Abschaffung des Eigenmietwerts schafft endlich Anreize zur Schuldenreduktion und stärkt die finanzielle Stabilität der Haushalte.
Besonders betroffen sind ältere Menschen, die ihr Leben lang gespart haben, um im Alter schuldenfrei zu wohnen. Auch junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben möchten, werden durch die Eigenmietwert-Steuer unnötig belastet. Die Reform sieht gezielte Entlastungen für Ersterwerber vor – ein wichtiger Schritt zur Förderung des Eigentums und zur Stärkung der Altersvorsorge.
Nochmals: Es ist ein fundamentaler Widerspruch, dass unsere Verfassung die Förderung von Wohneigentum verlangt, der Staat aber gleichzeitig eine Sondersteuer auf genau dieses Eigentum erhebt. Während Luxusgüter wie Yachten oder Kunstgegenstände nicht für die Eigennutzung besteuert werden, trifft es ausgerechnet das Eigenheim – und damit das Rückgrat des Mittelstands.
Mit der Reform erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einzuführen, um allfällige Einnahmeausfälle zu kompensieren. Das stärkt den Föderalismus und gibt den verschiedenen Regionen die nötige Flexibilität, ihre Steuerpolitik eigenständig zu gestalten. Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein längst überfälliger Schritt hin zu einem fairen, transparenten und zukunftsfähigen Steuersystem. Sie entlastet Familien, schützt Rentner, fördert Eigentum und stärkt die Eigenverantwortung.
Darum ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September!
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.