Mit der Verfassung von 1892 erreichte das Initiativrecht im damals jungen Kanton Basel-Landschaft einen Höhepunkt: «§12 Eine Anzahl von 1500 Stimmberechtigten ist befugt, jederzeit das Begehren um Erlass eines neuen oder um Aufhebung oder Abänderung eines bestehenden ...
Mit der Verfassung von 1892 erreichte das Initiativrecht im damals jungen Kanton Basel-Landschaft einen Höhepunkt: «§12 Eine Anzahl von 1500 Stimmberechtigten ist befugt, jederzeit das Begehren um Erlass eines neuen oder um Aufhebung oder Abänderung eines bestehenden Gesetzes, eines allgemein verbindlichen Beschlusses oder einer vom Landrate erlassenen Verordnung zu stellen.» Seit der (aktuellen) Verfassung von 1984 ist dieses Recht stark eingeschränkt: Jetzt kann man per Initiative «nur» noch Erlass, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen verlangen.
Unseren Volksvertreterinnen und -vertretern geht diese Einschränkung des Initiativrechts offenbar nicht weit genug. Landrat Thomas Noack beklagt sich über eine Initiative, über die wir am 14. Juni abstimmen können, folgendermassen: «In Wahrheit wollen die Initianten einen demokratisch gefällten Entscheid des Landrates rückgängig machen.»
Nun ist es aber immer noch erlaubt, mit einer Initiative eine Änderung eines Gesetzes zu begehren; man darf immer noch «einen demokratisch gefällten Entscheid des Landrates» infrage stellen und einen anderen Gesetzestext vorschlagen. Überhaupt ist es im Baselbiet einem Initiativkomitee oder mindestens fünf Gemeinden immer noch unbenommen, zu irgendeinem Thema eine Initiative zu lancieren. Deshalb ist auch der folgende Einwand unserer Ständerätin, auf die Rünenberger Gemeindeinitiative gemünzt, neben den Schuhen: «Es sei auch die Frage erlaubt, warum eine Gemeinde dazu aufruft, dass sich die Baselbieter Gemeinden in die hoheitlichen Aufgaben des Kantons und des Bundes einmischen sollen?»
Es scheint offensichtlich zu sein, dass unsere Volksvertreter entweder nicht wissen, was in unserer Verfassung steht, oder aber die Rechte des Souveräns zu ihren Gunsten weiter einschränken wollen. Wir sollten solchen Bestrebungen für den Abbau der Volksrechte einen Riegel schieben – zum Beispiel mit einer Initiative, welche den Zustand von 1892 wiederherstellt.
Werner Zumbrunn, Muttenz