Initiative landet vor Kantonsgericht
20.03.2026 BaselbietWirtschaftskammer geht gegen Landratsentscheid vor
je. Mit viel «Tamtam» hat die Wirtschaftskammer Baselland (Wika) im vergangenen Sommer eine Rekordzahl von 16 Volksinitiativen eingereicht. Die Hälfte davon wurde vom Landrat inzwischen für ...
Wirtschaftskammer geht gegen Landratsentscheid vor
je. Mit viel «Tamtam» hat die Wirtschaftskammer Baselland (Wika) im vergangenen Sommer eine Rekordzahl von 16 Volksinitiativen eingereicht. Die Hälfte davon wurde vom Landrat inzwischen für rechtsgültig erklärt – sie können nach der inhaltlichen Behandlung dem Stimmvolk vorgelegt werden. Beim Rest steht der Entscheid über die Rechtsgültigkeit noch aus.
Wobei der Landrat ein Wika-Begehren bereits für ungültig erklärt hat: die Initiative, die einen Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten vorsieht, sofern beide Elternteile mindestens 60 Prozent arbeiten. Die Grünen, SP, EVP sowie jeweils eine Mehrheit der GLP, der «Mitte» und der SVP stimmten im Kantonsparlament für die Rechtsungültigkeit, weil die Initiative gegen Bundesrecht verstosse. Die FDP-Fraktion wollte sie vergeblich für zulässig erklären.
Ob die Initiative damit tatsächlich vom Tisch ist, bleibt abzuwarten. Die Wirtschaftskammer hat gegen den Landratsbeschluss vom 12. Februar Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben, wie sie auf ihrer Website schreibt. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Initiative tatsächlich rechtswidrig ist. Der Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
Die Wika argumentiert, die Initiative sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Um diese «Offensichtlichkeit» stritt auch der Landrat in seiner rund einstündigen Debatte. Kernpunkt der Auseinandersetzung war die Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt vor, dass für Steuerabzüge ein «bestimmter Betrag» beziehungsweise eine Obergrenze festgelegt werden muss. Eine solche fehlt in der Wika-Initiative.
Die Befürworter der Rechtsgültigkeit im Landrat vertraten die Ansicht, eine Obergrenze lasse sich ableiten. «Es gibt Erfahrungswerte, wie viel Kinderbetreuung kostet», sagte der damalige FDP-Landrat Balz Stückelberger. In der Debatte wurde zudem ein Vergleich mit der SVP-Initiative gezogen, die einen Steuerabzug für Krankenkassenprämien verlangte und am 8. März knapp vom Baselbieter Stimmvolk abgelehnt wurde. Diese Initiative war zuvor für rechtsgültig erklärt worden – obwohl auch sie keine explizite Obergrenze enthielt.
Auch deshalb wird die Debatte über die Kinderbetreuungsinitiative der Wika im Gerichtssaal fortgesetzt. Wie die Richterinnen und Richter entscheiden werden, ist offen. Regierungsratspräsident Anton Lauber («Mitte») sagte im Landrat, die Frage der Rechtsgültigkeit sei «keine Raketenphysik». Die Wirtschaftskammer zeigt sich derweil überzeugt, dass ihre Initiative gültig ist – und beruft sich dabei auf die Einschätzung von zwei Professoren einer Zürcher Anwaltskanzlei.
