«Ich sehe das als persönliches Geschenk»
31.12.2025 WaldenburgIm «Leue» wird das Trinkgeld nur in bar und nicht mit der Karte bezahlt
Der Waldenburger «Leue»-Wirt Marcel Blättler ist klar gegen das Bezahlen des Trinkgelds mit Kreditkarte. Er begründet dies unter anderem mit dem administrativen Mehraufwand.
...Im «Leue» wird das Trinkgeld nur in bar und nicht mit der Karte bezahlt
Der Waldenburger «Leue»-Wirt Marcel Blättler ist klar gegen das Bezahlen des Trinkgelds mit Kreditkarte. Er begründet dies unter anderem mit dem administrativen Mehraufwand.
Elmar Gächter
Das Trinkgeld sorgt seit Wochen für Gesprächsstoff in den Medien. Es geht nicht nur um die Fragen, ob das Trinkgeld gerechtfertigt ist und wie hoch es sein soll, zunehmend gerät auch die Bezahlung mit Kreditkarten in den Fokus. Marcel Blättler, Wirt des «Leue» in Waldenburg, ist klar gegen das Bezahlen mit Karte: «Das Trinkgeld – für mich ein veralteter Begriff – sehe ich als persönliches Geschenk für eine sehr gute Dienstleistung. Es soll direkt den Mitarbeitenden zugutekommen und nicht administrativ den Betrieb zusätzlich belasten.» Offiziell hat die Schweizer Gastronomie Trinkgeld vor rund 50 Jahren abgeschafft, der Service ist inbegriffen. Eine Auswertung des «Swiss Payment Monitors» der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW und Universität St. Gallen zeigt jedoch: Im Durchschnitt werden rund 8,5 Prozent der Rechnung als Trinkgeld gegeben. Hochgerechnet ergibt das über das Jahr hinweg mehr als eine Milliarde Franken. Trinkgeld ist kein offizieller Lohnbestandteil, seit 2024 jedoch steuer- und AHV-pflichtig, wenn es einen wesentlichen Teil des Gehalts ausmacht. Die Grenze liegt bei etwa 10 Prozent des Lohns. Durch Kartenzahlungen tauchen die Beträge vermehrt in der Buchhaltung der Betriebe auf und stellen damit Gastronomen und Behörden vor neue Herausforderungen.
Marcel Blättler gönnt seinen Mitarbeitenden den Zustupf für guten Service, doch in seinem Betrieb wird dieser nur bar entrichtet. Als Gründe nennt er den Mehraufwand durch verschiedene Mehrwertsteuer-Sätze, Kommissionen bis 2,5 Prozent oder Erfassungsgeräte, die gut 2000 Franken kosten können. Als Gastronom habe er auch ohne das Trinkgeld schon einen hohen Büroaufwand.
Da in vielen öffentlichen Kassen das Geld fehlt, sucht der Staat vermehrt nach neuen Einnahmen. «Digitale Abrechnungen sind einsehbar und Trinkgelder nachverfolgbar. Dies kann schnell zu fiskalischen Forderungen führen», betont Blättler. Zudem fallen Sozialversicherungsbeiträge an, an die auch der Arbeitgeber seinen Anteil leisten muss.
Trinkgeld als «Geschenk»
Auf politischer Ebene wird über eine steuerliche Freistellung von Trinkgeldern diskutiert. Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre («Mitte») reichte eine entsprechende Motion ein, der Bundesrat lehnt eine generelle Steuerbefreiung aber ab, da dies die soziale Absicherung der Arbeitnehmenden in Branchen mit hohen Trinkgeldern gefährden könne: Es könnten Anreize geschaffen werden, das Personal vermehrt über Trinkgelder statt Löhne zu bezahlen. Sowohl «GastroSuisse» als auch «Hotellerie Suisse» stellen sich hinter Maitres Motion.
Eine als freiwillig geltende Geste hätte aus ihrer Sicht spürbare finanzielle Auswirkungen für alle. Auch könnten steigende Personalkosten zu höheren Preisen führen. Aktuell wird das Thema auf der bundespolitischen Ebene diskutiert, da eine Anpassung der AHV-Verordnung durch den Bund erwartet wird, die mehr Trinkgelder abgabepflichtig machen könnte.
Auch Fabienne Ballmer, Präsidentin von «GastroBaselland», ist klar der Meinung, dass das Trinkgeld – sie bezeichnet es als Geschenk – nicht als Lohnbestandteil gelten soll. «Selbstverständlich ist uns ein guter Service wichtig und es ist schön, wenn die Mitarbeitenden dafür eine spezielle Wertschätzung erhalten. Im Gegensatz zum Lohn liegt die Verantwortung für das Trinkgeld jedoch nicht beim Arbeitgeber.» Ob bar oder digital sei Sache der einzelnen Wirte. Da wolle «Gastro-Baselland» sich nicht einmischen. Im Übrigen gebe es eine App, mit der Mitarbeitende das Trinkgeld selber erfassen und abrechnen könnten.
Marcel Blättler informiert seine neuen Mitarbeitenden jeweils über die Regelung der Barzahlung mit der Bitte, dabei auch das Küchenpersonal nicht zu vergessen. Schriftlich geregelt ist es nicht. «Es freut mich, dass diese Regelung auf freiwilliger Basis gut funktioniert», sagt Blättler. Die separate Entschädigung soll dort ankommen, wo sie gedacht ist, nämlich bei den Mitarbeitenden. Negative Feedbacks seitens seiner Kundschaft habe er bis heute keine erhalten.
