Hier wurde eine Gesetzeslücke geschickt genutzt: Beim parkierten Fahrzeug handelt es sich unzweifelhaft NICHT um ein Fahrrad.
03.09.2026 PersönlichHier wurde eine Gesetzeslücke geschickt genutzt: Beim parkierten Fahrzeug handelt es sich unzweifelhaft NICHT um ein Fahrrad.

