Hier wurde eine Gesetzeslücke geschickt genutzt: Beim parkierten Fahrzeug handelt es sich unzweifelhaft NICHT um ein Fahrrad.

  03.09.2026 Persönlich

Hier wurde eine Gesetzeslücke geschickt genutzt: Beim parkierten Fahrzeug handelt es sich unzweifelhaft NICHT um ein Fahrrad.


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