Hausgeflügel sind von Wildvögeln zu trennen
11.11.2025 BaselbietDer Kanton hat noch keine Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe verhängt
Nach dem ersten bestätigten Fall der Vogelgrippe am Bielersee hat der Bund in der betroffenen Region Massnahmen verfügt. Aufgrund des Fehlens von grösseren Gewässern gehört ...
Der Kanton hat noch keine Massnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe verhängt
Nach dem ersten bestätigten Fall der Vogelgrippe am Bielersee hat der Bund in der betroffenen Region Massnahmen verfügt. Aufgrund des Fehlens von grösseren Gewässern gehört das Baselbiet nicht zu den Risikokantonen.
Tobias Gfeller
Während in anderen Ländern bereits Zehntausende Vögel getötet werden mussten, blieb die Schweiz in dieser Saison lange vom Vogelgrippe-Virus verschont. Vergangene Woche meldete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den ersten bestätigten Fall in der Schweiz. Das Virus wurde bei einer wilden Graugans in der Gemeinde Vinelz am Bielersee nachgewiesen.
Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, erliess der Bund Massnahmen entlang des Bieler-, Neuenburger- und Murtensees. In sogenannten Beobachtungsgebieten müssen in einem 3 Kilometer breiten Streifen entlang der Seeufer spezielle Hygieneund Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Unter anderem muss der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert werden. Gänsevögel und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. Die Massnahmen gelten für Geflügelhalter mit über 50 Tieren bis Ende März 2026.
Alpen als Schutzschild
Die Baselbieter Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait beobachtet die Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa genau. Aufgrund der Schwere des Virus entscheidet der Bund über präventive und akute Massnahmen. Dass in der Schweiz auch in dieser Saison erst spät der erste Fall von Vogelgrippe nachgewiesen wurde, sei keine Überraschung, erklärt Bienfait. «Die Vogelgrippe wird im Normalfall über die Zugvögel entlang deren Flugrouten verbreitet. Die Alpen bilden ein natürliches Hindernis, das die Zugvögel in der Regel meiden und mehrheitlich umfliegen.»
Um einen möglichen Eintrag der Vogelgrippe in den Kanton Baselland möglichst frühzeitig zu erkennen, werden verdächtige Funde toter Wildvögel untersucht. Verdächtig heisst, wenn an einem Fundort innerhalb von 24 Stunden ein Schwan, zwei oder mehr Wasser- oder Greifvögel oder fünf oder mehr andere Wildvögel tot oder krank aufgefunden werden, ohne dass ein ausreichend gesicherter Bezug zu einer anderen Todes- oder Krankheitsursache vorliegt. Geflügelhalter, Tierärzteschaft sowie auch Jagdaufseher werden gemäss Marie-Louise Bienfait vom Kanton informiert, wenn sich die Seuchenlage ändert.
Krankheitssymptome melden
Für den Kanton Baselland wurden bis anhin keine Massnahmen verhängt. Bei einem bestätigten Fall von Vogelgrippe im Baselbiet geht Kantonstierärztin Bienfait von ähnlichen Massnahmen wie im Seeland aus. Bei einer Bedrohungslage infolge des Vogelgrippevirus würde der kantonale Veterinärdienst alle registrierten Geflügelhalter schriftlich informieren. «Damit wir alle Geflügelhalter erreichen, ist es wichtig, dass diese beim Ebenrain-Zentrum registriert sind», betont Marie-Louise Bienfait.
Die Baselbieter Kantonstierärztin sieht in der konsequenten Trennung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel den besten präventiven Schutz vor der Einschleppung der Vogelgrippe in eine Geflügelhaltung. «So sollten die Stallungen für Wildvögel nicht zugänglich und Ausläufe mit einem Netz oder Ähnlichem abgedeckt sein.» Auffällige Krankheitssymptome sollten umgehend einem Tierarzt gemeldet werden.
Marie-Louise Bienfait nennt Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eierschalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit als auffällige Symptome. «Die Tiere wirken oft apathisch oder lethargisch. Bei Wasservögeln können die Symptome unauffällig bleiben.» Mit Hygieneschleusen könne das Risiko einer Einschleppung auf Geflügelfarmen gering gehalten werden.
Baselland kein Risikokanton
Die Wahrscheinlichkeit für einen grossflächigen Ausbruch des Vogelgrippevirus sei im Baselbiet aufgrund des Fehlens von grösseren Gewässern klein. Baselland gehöre nicht zu den Risikokantonen. «Zudem haben wir im Vergleich zu anderen Kantonen nur wenige Geflügelhalter, die eine grosse Anzahl Tiere halten. Bei den meisten Geflügelhaltungen im Kanton handelt es sich um Klein- und Hobbyhaltungen.»
Auch für die Öffentlichkeit gibt es in Sachen Vogelgrippe Verhaltensregeln. Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden, mahnt Marie-Louise Bienfait. Verdächtige Funde können dem Veterinärdienst oder der Polizei gemeldet werden.


