Hauseigentümer dürfen sich freuen
23.05.2025 BaselbietBis zu 26 Millionen Franken pro Jahr für klimafreundliche Sanierungen
Der Landrat hat gestern beschlossen, das Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» fortzuführen. Damit unterstützt der Kanton Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei ...
Bis zu 26 Millionen Franken pro Jahr für klimafreundliche Sanierungen
Der Landrat hat gestern beschlossen, das Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» fortzuführen. Damit unterstützt der Kanton Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei klimafreundlichen Sanierungen. Die wichtigsten Punkte des Energiepakets im Überblick.
Janis Erne
Was ist der Grundgedanke?
Bund und Kanton fördern mit Zuschüssen energetische Sanierungen sowie den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Ziel ist es, den Energieverbrauch und den Ausstoss von klimaschädlichen Treibhausgasen zu senken. Angestrebt wird bekanntlich «Netto-Null» bis spätestens 2050.
Seit wann gibt es das «Baselbieter Energiepaket»?
Das Programm wurde 2010 eingeführt. Bei der Umsetzung und Vermarktung arbeitet der Kanton mit Partnerorganisationen zusammen; dazu zählen die BLKB, die Wirtschaftskammer Baselland, der Hauseigentümerverband, die EBL und «Primeo Energie». Das Energiepaket stösst bei Hauseigentümern auf grosse Resonanz: Im vergangenen Jahr reichten sie rund 2000 (!) Fördergesuche ein. Davon profitieren laut dem Kanton auch regionale Unternehmen: Bei zwei Dritteln der Aufträge haben Hauseigentümer Baselbieter Firmen engagiert.
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Der Landrat hat gestern etwas mehr als 51 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030 bewilligt. Die kantonalen Mittel werden durch Bundesgelder ergänzt, sodass voraussichtlich jährlich zwischen 20 und 26 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Allerdings besteht eine grosse Unsicherheit: das Sparket des Bundesrats. Sollten National- und Ständerat das Paket, das Kürzungen im Klimaschutz-Bereich vorsieht, annehmen, könnten wichtige Bundesbeiträge wegfallen. In diesem Fall wäre die Finanzierung des Energiepakets gefährdet und es müsste «grundlegend angepasst» werden, wie der Regierungsrat schreibt.
Wofür werden die Gelder eingesetzt?
Die finanziellen Mittel fliessen sowohl in bisherige (rund 80 Prozent) als auch in neue Fördermassnahmen.
Welches sind die bisherigen Förderbereiche?
Unterstützt wird unter anderem der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Holzheizungen und Fernwärmeanschlüsse – sie machen den Grossteil der Gesuche aus. Seit diesem Jahr wird die Heizungsumstellung in Mehrfamilienhäusern stärker gefördert. Beiträge gibt es auch für die Sanierung von Dächern und Fassaden – wer beides gleichzeitig saniert, erhält deutlich mehr Geld. Ebenfalls unterstützt werden Renovationen und Neubauten nach Minergie-Standard sowie Zertifizierungen von Wärmepumpen. Auch Gemeinden, die Informationsanlässe durchführen, können Beiträge beantragen. Für Hauseigentümer, die eine bestimmte Einkommens- und Vermögensschwelle nicht überschreiten, gibt es zusätzlich zur regulären Förderung die sogenannte Energieprämie.
Welche neuen Förderbereiche kommen hinzu?
Neu wird ein Bonus gewährt, wenn eine energetische Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird. Konkret gibt es zwei- bis dreimal so viel Fördergeld wie bei einer reinen Dachsanierung. Auch Optimierungen an Gebäudetechnikanlagen wie Lüftungen oder Heizungssteuerungen werden unterstützt. Fördergelder gibt es zudem für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die eine Ladeinfrastruktur für E-Autos installieren. Das bidirektionale Laden, bei dem E-Autos nicht nur Strom beziehen, sondern auch ins Netz speisen können, wird stärker unterstützt. Beiträge gibt es neu auch für die Regeneration von Erdwärmesonden – ebenso für den Ersatz von Wärmepumpen, die vor 2005 installiert wurden. Damit sollen «Pioniere», also Hauseigentümer, die sich früh für eine nachhaltige Heizung entschieden haben, nachträglich belohnt werden.
Was wird nicht unterstützt?
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Förderung der Energiestadt-Zertifizierung für Gemeinden kam im Landrat nicht gut an. Das Parlament lehnte sie mit der Begründung ab, dass damit keine unmittelbare Reduktion des Energieverbrauchs oder CO2-Ausstosses erreicht werde. «Die Gelder können sinnvoller eingesetzt werden», sagte der Lupsinger GLP-Landrat Manuel Ballmer, dessen Gemeinde seit anderthalb Jahren auf das Label verzichtet. Bereits vor dem parlamentarischen Prozess hatte der Regierungsrat entschieden, auf gewisse Forderungen aus dem Landrat nicht einzutreten – etwa auf eine stärkere Förderung von Wärmepumpenboilern oder auf Beiträge für E-Bike-Ladestationen sowie Batterie- und Energiespeicher.
Kanton kürzt Gelder an Wirtschaftskammer
je. Die Rolle der Wirtschaftskammer Baselland (Wika) in der Energiepolitik war in den vergangenen Jahren Gegenstand von Diskussionen. Linke Politiker kritisierten, dass die Wika einerseits über eine Tochterfirma öffentliche Gelder erhält, um für das «Baselbieter Energiepaket» zu werben, andererseits jedoch Massnahmen in Richtung einer klimafreundlichen Energiepolitik bekämpft – Stichwort Energiegesetz. Auch der Regierungsrat sprach in diesem Zusammenhang von einem «gewissen Interessenkonflikt».
Das «Doppelspiel» der Wirtschaftskammer hat nun Konsequenzen: Ihre Tochterfirma, die IWF Communications AG, erhält künftig weniger Geld vom Kanton. Die IWF ist unter anderem für die Abwicklung von Gesuchen und die Kommunikation rund um das «Baselbieter Energiepaket» zuständig. Für diese Leistungen wird sie vom Kanton sowie von Partnerorganisationen entschädigt.
Ab dem kommenden Jahr reduziert der Kanton seinen Anteil an den Kommunikationsleistungen der IWF AG von bisher 40 auf neu 18 Prozent und übernimmt mit der Hotline einen Teil der Leistungen selbst. In den Jahren 2019 bis 2023 erhielt die IWF AG rund 1,4 Millionen Franken für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energiepaket. Wie viel davon konkret auf Kommunikationsmassnahmen entfiel, ist unklar.

