Handaufheben soll zentral bleiben
12.05.2026 BaselbietGegen mehr Urnenabstimmungen
vs. Abstimmungen in Gemeinden sollen weiterhin grundsätzlich an der Gemeindeversammlung und nicht an der Urne entschieden werden. Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats beantragt, ein entsprechendes FDP-Postulat ...
Gegen mehr Urnenabstimmungen
vs. Abstimmungen in Gemeinden sollen weiterhin grundsätzlich an der Gemeindeversammlung und nicht an der Urne entschieden werden. Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats beantragt, ein entsprechendes FDP-Postulat abzuschreiben.
Mit dem Vorstoss wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass auch Gemeinden mit Gemeindeversammlung zusätzliche Geschäfte obligatorisch vors Volk bringen können. Heute ist dies nur in Gemeinden mit Einwohnerrat ausdrücklich möglich. Hintergrund des Anliegens war die Überlegung, dass nicht alle Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen teilnehmen können und weitreichende Entscheide deshalb allenfalls stärker demokratisch legitimiert werden sollten.
Der Regierungsrat lehnt eine solche Ausweitung jedoch ab. In seiner Antwort hält er fest, dass die Gemeindeversammlung im Baselbiet weiterhin als «urtümlichster und umfassendster Ausdruck der direkten Demokratie» verstanden werde. Zusätzliche obligatorische Referenden würden die Gemeindeversammlung schwächen und könnten dazu führen, dass ihr politisches Gewicht weiter abnehme. Zudem seien fakultative Referenden in den meisten Fällen möglich.
Die zuständige landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission schliesst sich dieser Haltung nun einstimmig an. Sie beschloss mit 13 zu 0 Stimmen, das Postulat abzuschreiben. Bemerkenswert ist dabei die Zusammensetzung der Kommission: Ihr gehören auch drei Mitglieder der FDP an, welche die Neuerung verlangt hatte. Im Kommissionsbericht findet sich kein Hinweis auf grundsätzlichen Widerstand gegen die Haltung des Regierungsrats. Vielmehr wird festgehalten, die Kommission sei «sehr zufrieden» mit der Beantwortung des Postulats gewesen.
Diskutiert wurde von der Kommission, ob zusätzliche Referendumsabstimmungen die Gemeindeversammlung schwächen könnten und ob grössere Gemeinden allenfalls besser einen Einwohnerrat einführen sollten. Zusätzliche Urnenabstimmungen würden für die Gemeinden ausserdem administrativen und finanziellen Aufwand verursachen. Mit dem einstimmigen Entscheid scheint die FDP die Argumentation der Regierung mitzutragen. Der Landrat muss die Abschreibung des Postulats noch formell beschliessen.
