Grundwasserschutz erweitert
14.03.2024 Ormalingen, Ormalingen, Bezirk SissachDrei Reglemente ohne Kreditbegehren genehmigt
Die Gemeindeversammlung von Ormalingen verabschiedete das neugefasste Schutzzonenreglement sowie die entsprechende Mutation des Zonenplans Landschaft. Künftig unterliegen auch Holzheizungen der Feuerungskontrolle.
Otto ...
Drei Reglemente ohne Kreditbegehren genehmigt
Die Gemeindeversammlung von Ormalingen verabschiedete das neugefasste Schutzzonenreglement sowie die entsprechende Mutation des Zonenplans Landschaft. Künftig unterliegen auch Holzheizungen der Feuerungskontrolle.
Otto Graf
Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Gemeinde Ormalingen mit dem Schutz der Trinkwasserressourcen. Wichtige Elemente sind die seit Jahrzehnten bestehenden Grundwasserfassungen samt Schutzzonen in den Gebieten Pfarrmatt, Sägematt und Brühl. Aufgrund der verschärften gesetzlichen Vorschriften genügen die aktuellen Schutzzonen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Zudem ist das aus dem Jahr 1978 stammende Schutzzonenreglement veraltet.
Am Montag traf die Gemeindeversammlung einen wichtigen Entscheid und hiess das überarbeitete Schutzzonenreglement praktisch einstimmig gut. Ebenso genehmigte sie eine Mutation zum Zonenplan Landschaft mit flächenmässig wesentlich grösseren Schutzzonen um die Fassungen. Vor dem Entscheid ging Gemeinderat Heini Weber eingehend auf die Vorlage ein. Neu liegen einige Grundstücke in der Talsohle der Ergolz im Gebiet Brüelmatt/Riedmatten auf Hoheitsgebiet der Nachbargemeinde Rothenfluh. Zuvor endete die willkürlich gezogene Perimetergrenze an der Banngrenze. Folglich muss die Gemeinde Rothenfluh ein analoges Plangenehmigungsverfahren abwickeln.
Herausforderung Kantonsstrasse
Zum Erarbeiten der Grundlagen der Schutzzonen zog der Gemeinderat das Büro GRG Ingenieure AG bei. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wurden umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen und Färbversuche durchgeführt, um Näheres über die Wasserströme im Untergrund zu erfahren. Statt wie bisher zwei gibt es künftig drei Kategorien mit unterschiedlichen Nutzungsvorschriften der Schutzzonen. Die Schutzzone 1 ist, verglichen mit dem heutigen Stand, flächenmässig kleiner und umfasst nur noch das streng geschützte und umzäunte Areal im engeren Fassungsbereich des Grundwassers.
In den Schutzzonen 2 und 3 ist die landwirtschaftliche Nutzung mit einigen Auflagen verbunden. Dabei schreibt das Reglement genau vor, welche Pflanzenschutzmittel zugelassen sind und was nicht zulässig ist. Während die landwirtschaftliche Nutzung kaum eingeschränkt ist, steht der Kanton Baselland mit der Kantonsstrasse und dem parallel dazu verlaufenden Abwasserkanal weit stärker in der Verantwortung. So sind umfassende Vorkehrungen zu treffen, damit bei einem Ereignis, etwa einer Havarie auf der Strasse, der Grundwasserschutz gewährleistet ist. Im Zuge der Zonenplanmutation wird der Gemeinderat in absehbarer Zeit die 30-tägige öffentliche Planauflage anordnen. Dann gehen die Akten, allenfalls mit unerledigten Einsprachen, zwecks Genehmigung an die Regierung.
Kontrolle wird ausgeweitet
Klar gutgeheissen, bei drei Nein-Stimmen, wurde das von Gemeinderat Andreas Luginbühl erläuterte Reglement über die Feuerungskontrolle. Neu sind wegen gesetzlicher Änderungen auf Weisung des Regierungsrats neben den Ölfeuerungen auch Holzfeuerungen mit einer Wärmeleistung bis 70 Kilowatt periodisch zu überprüfen. Anlagen, in denen in einer Heizperiode der Holzverbrauch unter einem Ster liegt, sind alle vier Jahre zu kontrollieren. Liegt der Verbrauch höher, begutachtet der Kontrolleur, in der Praxis der Kaminfeger, die Anlage jedes zweite Jahr. Die Administration läuft über die neu gegründete Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Baselland.
Gar einstimmig verabschiedete die Versammlung das ebenfalls von Luginbühl vorgestellte Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen. Unter «Verschiedenes» kündigte Gemeinderätin Katharina Zimmermann an, dass demnächst eine neue Umfrage gestartet werde, um zu erfahren, ob nach den Sommerferien zweimal wöchentlich ein Mittagstisch für Schulkinder ab Stufe Kindergarten organisiert werden kann.