Gezielt oder breit gestreut?
17.04.2026 BaselbietDie Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer sollen an alle und nicht nur die Standortgemeinden der Grossfirmen verteilt werden. Das fordert die Finanzkommission – und stellt sich damit gegen die Absicht des Regierungsrats.
Pascal Kamber
Am 1. Januar 2024 hat ...
Die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer sollen an alle und nicht nur die Standortgemeinden der Grossfirmen verteilt werden. Das fordert die Finanzkommission – und stellt sich damit gegen die Absicht des Regierungsrats.
Pascal Kamber
Am 1. Januar 2024 hat die Schweiz die OECD-Mindestbesteuerung eingeführt. Sie vereinheitlicht die Gewinnsteuer für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Franken auf 15 Prozent. Das soll dazu führen, dass diese Firmen ihre Steuern am realen Standort zahlen statt an einem reinen Steuersitz. Zusammen mit der Schweiz haben sich mehr als 140 Länder der Organisation für Wirtschaftszusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf dieses Vorgehen geeinigt.
Gemäss Regierungsrat ist gegenwärtig davon auszugehen, dass im Baselbiet nur wenige Unternehmen von der Erhöhung der Steuer betroffen sein werden. Der Regierungsrat schätzt die Einnahmen ab 2027 auf bis zu 40 Millionen Franken. Ein Viertel davon geht an den Bund, und vom Rest sollen auch die Baselbieter Gemeinden profitieren. Konkret soll ein Drittel des Anteils, der für den Kanton übrig bleibt, an die Standortgemeinden der betroffenen Unternehmen gehen. Gestützt auf die Zahlen des Regierungsrats wären das 2,5 bis 10 Millionen Franken. Mittels Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollen diese Standortgemeinden entsprechend mehr in den Ressourcenausgleich einzahlen, sodass grundsätzlich auch die übrigen Gemeinden von den Einnahmen profitieren.
Die Finanzkommission des Landrats stützt die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung, korrigiert aber den Vorschlag des Regierungsrats bei der Verteilung der Einnahmen. Die Kommission will, dass der Anteil nicht nur an jene Gemeinden fliesst, in denen betroffene Unternehmen ansässig sind. Stattdessen soll das Geld nach Einwohnerzahl auf alle Einwohnergemeinden verteilt werden.
Keine Zweckbindung vorgesehen
Diese Änderung hat direkte Folgen für ein weiteres Element der Vorlage: Der Regierungsrat hatte wie oben beschrieben vorgesehen, die anderen Gemeinden mit einer Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes von den Einnahmen profitieren zu lassen und so einen Ausgleich zu schaffen. Nach Auffassung der Kommission wird dieser Schritt hinfällig, wenn die Verteilung von Anfang an auf alle Gemeinden erfolgt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verwendung der Mittel. Sowohl der Regierungsrat als auch die Kommission verzichten darauf, die Einnahmen gesetzlich für bestimmte Zwecke, etwa die Standortförderung, zu reservieren. Ein entsprechender Antrag fand in der Kommission keine Mehrheit.
Neu aufgenommen hat die Kommission dagegen eine Berichtspflicht: Der Regierungsrat soll nach zwei Jahren darlegen, wie hoch die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer tatsächlich ausgefallen sind und welche Erfahrungen damit gemacht wurden. Auch über allfällige Massnahmen im Bereich der Standortförderung soll er informieren.
Innerhalb der Kommission waren die Änderungen umstritten. Die Verteilung auf alle Gemeinden wurde mit knapper Mehrheit beschlossen. Ein Antrag, den Gemeindeanteil auf 50 Prozent zu erhöhen, blieb hingegen ohne Erfolg.
Gezielt die Standortgemeinden stärken oder die Mittel breit an alle Gemeinden streuen? Der Landrat hat nun zu entscheiden, welchem Modell er folgen will. Die erste Lesung dazu ist bereits kommenden Donnerstag an der ordentlichen Landratssitzung traktandiert.
