Gericht verurteilt Hacker
15.09.2026 BaselbietBeschuldigter kommt aus dem Baselbiet und erhält fast 13 Jahre Haft
Ein 52-jähriger Ukrainer soll Schadsoftware für Erpressungsangriffe entwickelt haben. Betroffen waren zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Der angerichtete Schaden wird auf rund 100 Millionen Franken ...
Beschuldigter kommt aus dem Baselbiet und erhält fast 13 Jahre Haft
Ein 52-jähriger Ukrainer soll Schadsoftware für Erpressungsangriffe entwickelt haben. Betroffen waren zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Der angerichtete Schaden wird auf rund 100 Millionen Franken geschätzt.
sda. Das Zürcher Bezirksgericht hat vergangene Woche einen ukrainischen Hacker zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten und zu einem Landesverweis von 10 Jahren verurteilt. Er hatte Schadsoftware entwickelt, um Lösegeld zu erpressen. Der Schaden, den er anrichtete, wird auf 100 Millionen Franken geschätzt.
«Er war kein Mastermind», sagte der Richter in der Urteilseröffnung. Für das Gericht war es aber erwiesen, dass der Ukrainer die Schadsoftware entwickelte und an bis heute unbekannte Hintermänner weiterleitete. Diese wählten dann die Unternehmen im In- und Ausland aus und koordinierten die Erpressungen.
Der 52-Jährige hatte argumentiert, dass er von der kriminellen Verwendung seiner Software nichts gewusst habe. Er sei lediglich IT-Berater, deshalb seien bei ihm die Quellcodes gefunden worden. Dies glaubte ihm das Gericht jedoch nicht. Schliesslich seien auch Erpresserschreiben in seinen Daten gefunden worden.
Mit seinem Urteil ging das Bezirksgericht sogar noch weiter, als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Gemäss Anklage sollte der Hacker «lediglich» zwölf Jahre Freiheitsstrafe erhalten – jetzt werden es neun Monate mehr. Dazu kommt ein Landesverweis von zehn Jahren für den Ukrainer.
Bis auf Weiteres bleibt der Mann, der im Oktober 2021 verhaftet wurde, in Sicherheitshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er kann es noch ans Zürcher Obergericht und ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Ukrainer, der im Baselbiet wohnt, entwickelte Schlüsselkomponenten für die Schadsoftware-Familien Lockergoga, Megacortex und Nefilim. Zu den Opfern der Hacker gehörten Konzerne wie der Zugbauer Stadler Rail, das Gebäudetechnik-Unternehmen Meier Tobler oder der Finanzsoftware-Anbieter Crealogix.
Beim Angriff auf Stadler Rail stahl der Beschuldigte rund 500 Gigabyte an vertraulichen Daten, die er drohte, ins Internet zu stellen. Stadler Rail weigerte sich jedoch, das geforderte Lösegeld zu bezahlen.
Andere Unternehmen hingegen gaben nach.
Mysteriöser Fenstersturz
Der Prozess, der im August stattfand, sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil ein mutmasslicher Drahtzieher der Hackergruppe Verbindungen zum Kreml gehabt haben soll. Dieser Mann, ebenfalls Ukrainer, verfügte laut Anklage über eine Tarnidentität des russischen Geheimdiensts FSB. Die USA setzten ein Kopfgeld von 1 Million Dollar auf ihn aus. Im November 2022 soll der Mann in Moskau unter mysteriösen Umständen aus dem Fenster gestürzt sein.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass Angriffe auf westliche Unternehmen Teil der russischen Strategie seien, um im Westen Unruhe zu stiften und wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Die Interessen krimineller Hacker und staatlicher Akteure würden sich hierbei überschneiden, weshalb der russische Staat das Treiben toleriere oder sogar fördere. Es gab jedoch keine Hinweise darauf, dass der 52-jährige Mann aus dem Kanton Baselland selbst Verbindungen zu russischen Geheimdiensten besessen habe.
Der Anwalt des Hackers hatte einen vollumfänglichen Freispruch und eine Haftentschädigung verlangt. Sämtliche beschlagnahmten Datenträger seien für nicht verwertbar zu erklären. Grund dafür sei, dass der Beschuldigte bei den Hausdurchsuchungen nicht ausreichend über sein Recht auf Siegelung der Daten informiert worden sei. Das Gericht wollte davon allerdings nichts wissen.

