Der Mann hatte einen Einbrecher ins Gesicht geschlagen
sda. Ein Basler Polizist ist von der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Das Basler Appellationsgericht hat vorgestern ein Urteil des Strafgerichts aufgehoben und die ...
Der Mann hatte einen Einbrecher ins Gesicht geschlagen
sda. Ein Basler Polizist ist von der einfachen Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Das Basler Appellationsgericht hat vorgestern ein Urteil des Strafgerichts aufgehoben und die Berufung des Polizisten gutgeheissen.
Das Appellationsgericht sah keine Beweise dafür, dass der heute 30-jährige Polizist im Juni 2021 einen Einbrecher in einem Quartierladen im St. Johann bei der Festnahme mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. «Niemand hat etwas gesehen und kann bezeugen, dass es Faustschläge gegeben hat», sagte Gerichtspräsidentin Eva Christ.
Der Polizist räumte ein, dass er den Einbrecher «mit flacher Hand» geschlagen habe. Er habe dies so in der Polizeischule gelernt. Es habe sich um «Ablenkungs- und Destabilisierungsschläge» gehandelt. «Die Gewalt war in meinen Augen nötig und verhältnismässig. Es war Notwehr», sagte der Polizist. Der Einbrecher habe sich massiv gewehrt und ihn und seinen Kollegen geschlagen.
Zeuge erinnerte sich an nichts
Der Einbrecher erlitt gemäss Gutachten unterhalb seines linken Augenlids eine starke Hautunterblutung und eine Schwellung sowie weitere oberflächliche Verletzungen. Den Stein ins Rollen gebracht hat ein anderer Polizist nach Aussagen eines beim Einsatz involvierten Polizisten. Letzter sagte als Zeuge vor dem Appellationsgericht aus, gab jedoch an, sich an nichts erinnern zu können.
Der Polizist, der momentan im Innendienst arbeitet, erhielt im September 2022 einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Der zweifache Familienvater wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 16 900 und einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Das Strafgericht bestätigte den Entscheid im Juli 2023 im Grundsatz und der Polizist zog das Urteil weiter.