Der Gemeinderat von Thürnen erhebt vorsorglich Beschwerde beim Kantonsgericht gegen einen Entscheid des Regierungsrats, wie gestern mitgeteilt wurde. Der Regierungsrat hatte am 10. Dezember die von der Gemeindeversammlung beschlossene Änderung des Gewässerraums nur mit Ausnahmen ...
Der Gemeinderat von Thürnen erhebt vorsorglich Beschwerde beim Kantonsgericht gegen einen Entscheid des Regierungsrats, wie gestern mitgeteilt wurde. Der Regierungsrat hatte am 10. Dezember die von der Gemeindeversammlung beschlossene Änderung des Gewässerraums nur mit Ausnahmen genehmigt. So wies er den Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums für einen eingedolten Teil des Haldenbächlis zur Überarbeitung an die Gemeinde zurück. Damit ist der Gemeinderat offenbar nicht einverstanden. sda.