VBLG lehnt höhere Sonderschulkosten ab
vs. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) lehnt die geplante Teilrevision des Bildungsgesetzes zur Finanzierung der Sonderschulung ab. Dies teilte der Verband am Mittwochabend mit. Der Kanton Baselland will ab dem ...
VBLG lehnt höhere Sonderschulkosten ab
vs. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) lehnt die geplante Teilrevision des Bildungsgesetzes zur Finanzierung der Sonderschulung ab. Dies teilte der Verband am Mittwochabend mit. Der Kanton Baselland will ab dem Schuljahr 2027/28 jährlich rund 6,7 Millionen Franken auf die Gemeinden übertragen (siehe «Volksstimme» von gestern). Der VBLG spricht von einer Kostenabwälzung zulasten der Gemeinden und zur Entlastung der kantonalen Finanzen. VBLG-Präsidentin Nadine Jermann verweist darauf, dass der Kanton gemäss Bildungsgesetz Träger der Sonderschulung sei und die Kosten deshalb weiterhin tragen müsse. Sollte der Landrat der Vorlage zustimmen, schliesst der Verband ein Gemeindereferendum nicht aus. Zudem kritisiert der VBLG, dass der Kanton trotz vieler Sekundarschüler an Musikschulen keinen finanziellen Beitrag an deren Betrieb leiste.