Fahrzeuge von Gemeinden sollen im Baselbiet von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden, wie es jene des Kantons und des Bundes bereits sind. Der Landrat hat vergangene Woche eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen. Die Abstimmung verlief mit 49 Jazu 25 Nein-Stimmen bei keiner ...
Fahrzeuge von Gemeinden sollen im Baselbiet von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden, wie es jene des Kantons und des Bundes bereits sind. Der Landrat hat vergangene Woche eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen. Die Abstimmung verlief mit 49 Jazu 25 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung. Die Motion «Keine Motorfahrzeugsteuern für Fahrzeuge von Gemeinden» war im November 2025 von Alain Bai (FDP, Muttenz) und Konsorten eingereicht worden. Sie schreiben, Fahrzeuge von Gemeinden würden wie jene des Bundes und des Kantons öffentliche Aufgaben erfüllen, weshalb es sachgerecht sei, sie gleichzustellen. Zudem sollen sie auch von Aufwandgebühren befreit werden. Gleichzeitig könne man damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden stärken, ohne wesentliche Einnahmeausfälle beim Kanton zu erwarten. Die Regierung zeigte sich bereit, den Vorstoss nur als Postulat entgegenzunehmen. Aus ihrer Sicht nützten die Gemeindefahrzeuge die Strassen des Kantons genauso wie jene privater Halter. Auf die jährlichen Einnahmen von mehr als 350 000 Franken, die dem Strassenunterhalt zugutekämen, wolle die Regierung auch nicht verzichten. sda.