Gemeindeautonomie nach Lust und Laune
31.07.2026 PolitikThomas Zumbrunn, Gemeindepräsident Rünenberg, parteilos
Im schweizweiten Vergleich weist Baselland einen hohen Zentralisierungsgrad auf. Dies führt häufig zu Spannungen zwischen Kanton und Gemeinden, die ihre Kritik in der Charta von Muttenz am 16. ...
Thomas Zumbrunn, Gemeindepräsident Rünenberg, parteilos
Im schweizweiten Vergleich weist Baselland einen hohen Zentralisierungsgrad auf. Dies führt häufig zu Spannungen zwischen Kanton und Gemeinden, die ihre Kritik in der Charta von Muttenz am 16. Juni 2012 zum Ausdruck brachten: «Die Gemeinden fordern mehr Gemeindeautonomie und eine Stärkung ihrer Handlungsfreiheit.»
Besagte Charta ist ein Produkt des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), bei dem derzeit alle 86 Baselbieter Gemeinden Mitglied sind. Man könnte daher annehmen, dass sich diese Organisation vehement für die Gemeindeautonomie einsetzt. Wie folgende Beispiele zeigen, werden Partikularinteressen jedoch häufig höher gewichtet.
Da es zunehmend schwierig wird, kommunale Ämter zu besetzen, forderten zwölf Gemeinden die Möglichkeit, Personen mit Niederlassungsbewilligung C in Schulräte und Sozialhilfebehörde wählen zu können (Wählbarkeitsinitiative). Obwohl bereits rund 600 Schweizer Gemeinden für solche Gremien das passive Wahlrecht kennen, machten Regierung und Landrat daraus eine Grundsatzdebatte und lehnten die Initiative ab. Eine offizielle Stellungnahme des VBLG oder wenigstens irgendeine Form der Unterstützung? Fehlanzeige.
Im Herbst stimmen wir über die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehr- wertabgabe» des Hauseigentümerverbands Baselland und einen Gegenvorschlag ab. Heute können Gemeinden bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben, die maximal 40 Prozent des generierten Bodenmehrwerts entspricht. Sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag möchten diesen Prozentsatz reduzieren. Warum überlässt man die Festlegung der Höhe der Abgabe nicht den Gemeinden? Und wo ist der VBLG, der angeblich die Gemeindeautonomie verteidigt? Fehlanzeige.
Als hingegen eine Gemeindeinitiative forderte, dass sich die übrigen Kantone endlich adäquat an den Kosten ihrer Studierenden an der Universität Basel beteiligen (Uni-Finanzierungs-Initiative), dauerte es keine zwei Wochen, bis der VBLG seinen Mitgliedgemeinden empfahl, die Initiative nicht zu unterstützen. Unter anderem argumentierte der VBLG damit, dass sich die Gemeinden in die Kantonsautonomie einmischen würden. Statt das Recht, Gemeindeinitiativen zu lancieren, zu verteidigen, machte sich der VBLG ausgerechnet für die Kantonsautonomie stark.
Zu den beiden Gemeindeinitiativen «Wer befiehlt, zahlt!» und «Bankengewinn-Initiative» blieb bisher eine offizielle Reaktion des VBLG aus, was nicht weiter verwunderlich ist, da ein Teil der VBLG-Spitze zu den Initianten gehört. Bei Annahme der Initiativen würde auf Kosten des Kantons mehr Geld in die Gemeindekassen fliessen. Konsequenterweise müsste der VBLG diese Gemeindeinitiativen zur Ablehnung empfehlen, kritisierte er doch jüngst das Entlastungspaket des Bundes mit den Worten: «Damit wird nicht gespart, sondern lediglich die Ebene gewechselt, auf welcher die finanzielle Belastung anfällt.»
Der VBLG sollte sich auf seine Grundwerte besinnen. Vielleicht ist die Zeit aber auch reif für eine neue Organisation, die sich konsequent für die Gemeinden einsetzt und einen ganzheitlichen Blick auf die drei Staatsebenen hat.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

